+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Erwerbsminderungsrente und Selbständigkeit

  1. #1
    TP-Newbie mupfel macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2008
    Beiträge
    2

    Erwerbsminderungsrente und Selbständigkeit

    Hallo...

    es gab hier schon mal einen kurzen Thread mit ähnlichem Titel, der aber mein Problem nicht beantwortet hat, deshalb noch einmal dieses Thema - und vielleicht finde ich hier einen passenden Rat.

    Die Ausgangssituation: Ich bin behindert und seit ein paar Jahren bekomme ich eine volle Erwerbsminderungsrente. Für mich besteht auch kaum Aussicht, je wieder in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu kommen und eine Reha oder Umschulung gibt es leider auch nicht. Wenn ich irgendwie diesem Rentnerstatus wieder entkommen will, bin ich also auf mich selbst gestellt.

    Meine derzeitige Situation: In kleinem Rahmen habe ich bereits Projekte verkaufen können, dazu habe ich ein Gewerbe angemeldet. Und ich habe die Hoffnung, dass das eines Tages vielleicht mal mehr werden könnte

    Es gibt zwar Hinzuverdienstgrenzen für die Rente, aber die sind mehr als kompliziert zu errechnen, sind auch auf Zuverdienst aus abhängiger Beschäftigung zugeschnitten. Ich könnte abhängig beschäftigt z.B. 12 x 400,00 € hinzu verdienen, das wäre zulässig. Wenn ich aber in einem Jahr 1 x 1000,00 € aus einem Projekt brutto (vor Steuern und vor Abzug der Betriebskosten) aus selbständiger Tätigkeit einnehme, ist die Rente de facto futsch (es ist wegen der komplizierten Vorgaben für den Hinzuverdienst nicht möglich, die Einnahme auf das ganze Jahr umzurechnen). Und in diesem Dilemna stecke ich jetzt.


    Meine Idee: Ich übertrage das Gewerbe auf meine Frau, das wurde mir jedenfalls mehrfach angeraten. Aber letzlich erscheint mir das als "krumme" Sache, denn meine Frau gäbe ja nur ihren Namen her.

    Frage: Inwieweit ist das machbar, sein Gewerbe auf seine Frau zu übertragen, selbst aber letztlich doch derjenige zu bleiben, der die Arbeit macht? Meine Frau würde also praktisch nach aussen auftreten, würde wahrscheinlich auch im Briefkopf stehen etc. und ich würde die Arbeit machen. Ist so ein Konstrukt überhaupt zulässig? Und wenn ja, was müsste man besonders beachten?


    Vielleicht kann mir hier aus dem Forum jemand mal ein paar Ratschläge geben - ich wäre jedenfalls sehr dankbar dafür

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.322
    Zitat Zitat von mupfel Beitrag anzeigen
    Frage: Inwieweit ist das machbar, sein Gewerbe auf seine Frau zu übertragen, selbst aber letztlich doch derjenige zu bleiben, der die Arbeit macht? Meine Frau würde also praktisch nach aussen auftreten, würde wahrscheinlich auch im Briefkopf stehen etc. und ich würde die Arbeit machen. Ist so ein Konstrukt überhaupt zulässig?
    Nein, ist es (natürlich) nicht. Deine Frau kann ein Gewerbe anmelden, als Einzelunternehmerin _ist_ sie das Unternehmen und haftet natürlich auch voll. Sie könnte Dich anstellen. Alles weitere solltest Du aber mit einem Steuerberater besprechen.

    Und sieh' mal hier:
    http://www.existenzgruender.de/exper...iv=43&rubrik=2

    copy

  3. #3
    TP-Newbie mupfel macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2008
    Beiträge
    2
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein, ist es (natürlich) nicht. Deine Frau kann ein Gewerbe anmelden, als Einzelunternehmerin _ist_ sie das Unternehmen und haftet natürlich auch voll. Sie könnte Dich anstellen. Alles weitere solltest Du aber mit einem Steuerberater besprechen.
    o.k. - hab ich mir (fast) gedacht


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Sie könnte Dich anstellen.
    Und ich darf nicht für Sie umsonst arbeiten? - im Rahmen meiner Möglichkeiten (über ein, zwei Stunden am Tag ginge das eh nicht nicht hinaus)


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Danke für den Link, aber in diesem Link steht leider auch nur dieses komplizierte Verfahren der Hinzuverdienstgrenzen (bezieht ich hier aber wohl auf ALG II), das im Falle von Selbständigkeit an der Lebenswirklichkeit des Selbständigen vorbei geht.

    Das sieht ja z.B. so aus: Ich arbeite drei Monate im Rahmen meiner Möglichkeiten, dann liefere ich ein fertiges Projekt ab. Dann folgt die Rechnungstellung und nun wird die Arbeitsleistung für drei Monate auf einmal bezahlt (z.B. € 1000,00) und damit werden in diesem Moment die Hinzuverdienstgrenzen deutlich überschritten. Folge: Die Rente fällt weg. Hätte ich dagegen in abhängiger Beschäftigung gearbeitet, hätte ich in den drei Monaten den gleichen Betrag erhalten dürfen ohne Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen (z.B. 3 x € 333,00 = rd. € 1000,00). Folge: Die Rente bleibt erhalten.

    Ich müsste einem Auftraggeber halt sagen, er soll den Betrag von z.B. € 1000,00 auf drei Beträge, zahlbar in drei unterschiedlichen Monaten, aufteilen. Die Verwunderung des Auftragsgebers mit eingeschlossen. Irgendwie schizophren - aber ich muss es dann wohl so hinnehmen.


    Gut (oder auch nicht). Noch eine Frage:

    Würde ich mein Gewerbe auf meine Frau übertragen, wäre ich ja nicht der Erste, der das so macht (aus den unterschiedlichsten Gründen). Unter welchen Voraussetzungen machen das denn andere, damit das möglich wird?
    Geändert von mupfel (10.06.2008 um 12:25 Uhr)

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51