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Thema: Steuerbetrug? Immer wieder der kleine Mann!

  1. #1
    TP-Newbie Camera macht alles soweit korrekt
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    Thumbs down Steuerbetrug? Immer wieder der kleine Mann!

    Hallo zusammen,

    ich habe vor 3 Tagen meinen Lohnsteuerbescheid zurückbekommen. Eigentlich habe ich mit einer Rückzahlung stark gerechnet, wenn auch weniger wie im letzten Jahr...durch das "neue" Recht.

    Letztes Jahr habe ich knapp 1000 Euro zurückbekommen, nun heißt es lappidar...Ihr Konto ist ausgeglichen.

    Einspruch kann man ja nicht einlegen, sondern Klagen heißt ja nun die freche Anwort von den Sachbearbeitern.

    Die Frage die da aufkommt...ist das Berechnung von Papa Staat? Denn wer klagt schon, wenn er nicht weiß wieviel die eventuelle Rückzahlung ausmacht und ob es überhaupt was gibt. Selbst wenn man 150 Euro zurückbekäme, würde dieser Betrag die Verfahrenskosten bei weitem übersteigen, bzw. an Selbstbeteiligung im Falle einer Versicherung drauf gehen.

    Irgendwie fühle ich mich nicht gut bei der Vorstellung das mich eventuell jemand bestiehlt. Im umgekehreten Falle würde dem kleinen Mann der Hals zugeschnürt und das Konto dicht gemacht, bis der fehlende, oder unterschlagene Betrag ausgeglichen wäre.

    Wenn ich das Recht richtig verstehe, dann müsste ich auch klagen, selbst wenn das Gericht entscheiden würde, dass die Sache mit dem ab 21zigsten Kilometer erst eine pauschale anzurechnen Verfassungswiedrig wäre, da ich ja keinen Einspruch einlegen kann/darf.

    Wer ärgert sich noch darüber und was könnte man eventuell machen?

    Schönen Gruß von Eurer

    Camera

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    durch das "neue" Recht.
    richtig, die Änderung im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung getrockneter Schweineohren lässt langsam aber sicher ihre Wirkung erkennen

    Einspruch kann man ja nicht einlegen, sondern Klagen heißt ja nun die freche Anwort von den Sachbearbeitern.
    wenn du bereits Einspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde kannst du klagen, richtig

    Denn wer klagt schon, wenn er nicht weiß wieviel die eventuelle Rückzahlung ausmacht und ob es überhaupt was gibt.
    kann sich doch jeder ausrechnen mit einem Steuerprogramm wieviel er theoretisch zurück bekommen würde, wenn alles 1 zu 1 übernommen würde.

    Irgendwie fühle ich mich nicht gut bei der Vorstellung das mich eventuell jemand bestiehlt.
    deine Bank bestiehlt dich noch viel mehr und du bemerkst es nicht einmal

    Wenn ich das Recht richtig verstehe, dann müsste ich auch klagen, selbst wenn das Gericht entscheiden würde, dass die Sache mit dem ab 21zigsten Kilometer erst eine pauschale anzurechnen Verfassungswiedrig wäre, da ich ja keinen Einspruch einlegen kann/darf.
    nö, hinsichtlich der Entfernungspauschale ergeht der Bescheid vorläufig.

    Wer ärgert sich noch darüber und was könnte man eventuell machen?
    wählen gehen oder selbst Lobbyismus betreiben.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Camera Beitrag anzeigen
    Denn wer klagt schon, wenn er nicht weiß wieviel die eventuelle Rückzahlung ausmacht und ob es überhaupt was gibt. Selbst wenn man 150 Euro zurückbekäme, würde dieser Betrag die Verfahrenskosten bei weitem übersteigen, bzw. an Selbstbeteiligung im Falle einer Versicherung drauf gehen.
    Bei jedem bessere Steuerprogramm für 29,99 kannst du deine Steuererklärung eingeben und den Bescheid und das Programm überprüft, ob alles roger ist.

    Wenn du 150,-€ wiederbekommst, dann bekommst du sie wieder. Du hast keine Verfahrenskosten, wenn du den Prozess gewinnst, genauso wenig wie eine Selbstbeteiligung der Versicherung.

    Grüße
    Geändert von Thomas (11.06.2008 um 18:50 Uhr)

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Na, bloß weil man dieses Jahr weniger Steuer zurückbekommt als im Vorjahr hat das ja noch nichts mit Steuerbetrug zu tun.

    Im Übrigen hat die Sachbearbeiterin Unrecht, wenn Sie sagt, dass man gegen die Steuerfestsetzung nur klagen kann, erstmal hat man die Möglichkeit des Einspruchsverfahrens.

    Die Klagemöglichkeit kommt erst später......wenn überhaupt.....
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
    TP-Newbie Camera macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen

    wenn du bereits Einspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde kannst du klagen, richtig
    Vom Sachbearbeiter (und auch auf dem Bescheid) wird man aufs Gericht verwiesen. Zitat: Einspruch ist insoweit nicht erforderlich
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    kann sich doch jeder ausrechnen mit einem Steuerprogramm wieviel er theoretisch zurück bekommen würde, wenn alles 1 zu 1 übernommen würde.
    Jeder? Ich redete da nicht nur von mir. Denn wieviele gibt es die noch nicht mal wissen wo ein PC eingeschaltet wird? Und was ist mit den Rentern, die noch nicht mal einen PC besitzen, aber Steuerpflichtig sind?
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    deine Bank bestiehlt dich noch viel mehr und du bemerkst es nicht einmal

    soll ich nun wegen jedem Thema ein Fass aufmachen? Beispiele gibt es genug: GEZ, Raffenerien, Energieversorger....

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nö, hinsichtlich der Entfernungspauschale ergeht der Bescheid vorläufig.
    aber auf aüßerstem Beamtendeutsch!
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    wählen gehen oder selbst Lobbyismus betreiben.

    Wählen tue ich schon seit über 25 Jahren und seit gut 16 Jahren betreibe ich Protestwahl. Bringt aber nichts, weder so, noch so!

    Gruß von Eurer

    Camera

  6. #6
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    Vom Sachbearbeiter (und auch auf dem Bescheid) wird man aufs Gericht verwiesen. Zitat: Einspruch ist insoweit nicht erforderlich
    http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=81859

    Und was ist mit den Rentern, die noch nicht mal einen PC besitzen, aber Steuerpflichtig sind?
    niemand zwingt die Menschen einen hohen Bogen um den PC zu machen oder nicht zu einem Steuerberater zu gehen.

    soll ich nun wegen jedem Thema ein Fass aufmachen? Beispiele gibt es genug: GEZ, Raffenerien, Energieversorger....
    eben, wieso dann ein Fass fürs Steuerrecht.

    Gruß
    Sven
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