richtig, die Änderung im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung getrockneter Schweineohren lässt langsam aber sicher ihre Wirkung erkennendurch das "neue" Recht.![]()
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wenn du bereits Einspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde kannst du klagen, richtigEinspruch kann man ja nicht einlegen, sondern Klagen heißt ja nun die freche Anwort von den Sachbearbeitern.
kann sich doch jeder ausrechnen mit einem Steuerprogramm wieviel er theoretisch zurück bekommen würde, wenn alles 1 zu 1 übernommen würde.Denn wer klagt schon, wenn er nicht weiß wieviel die eventuelle Rückzahlung ausmacht und ob es überhaupt was gibt.
deine Bank bestiehlt dich noch viel mehr und du bemerkst es nicht einmalIrgendwie fühle ich mich nicht gut bei der Vorstellung das mich eventuell jemand bestiehlt.
nö, hinsichtlich der Entfernungspauschale ergeht der Bescheid vorläufig.Wenn ich das Recht richtig verstehe, dann müsste ich auch klagen, selbst wenn das Gericht entscheiden würde, dass die Sache mit dem ab 21zigsten Kilometer erst eine pauschale anzurechnen Verfassungswiedrig wäre, da ich ja keinen Einspruch einlegen kann/darf.
wählen gehen oder selbst Lobbyismus betreiben.Wer ärgert sich noch darüber und was könnte man eventuell machen?
Gruß
Sven


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