moin auch
äääähmmm ... wo wollte dir das "jemand erzählen"?
in Deutschland oder in einem anderen EU-Land?![]()
Hallo,
mir wollte letztens jemand erzählen, dass wenn man seinem Händler aus Deutschland die Ust-ID-Nr mitteilt, dass man dann die Rechnungen nur Netto bezahlt und die MwSt. selbst irgendwie bezahlt?
moin auch
äääähmmm ... wo wollte dir das "jemand erzählen"?
in Deutschland oder in einem anderen EU-Land?![]()
in DE, wie gesagt deutsche Händler --> deutschen gew. Kunden.
Hallo!
Häh?
1.) Lieferungen die innerhalb von Deutschland getätigt werden, also von Lieferant in D nach Kunde in D, ist USt auszuweisen. Punkt.
2.) Die Verwendung einer USt-ID für eine Lieferung innerhalb von D bringt überhaupt nichts, da ja keine innergemeinschaftliche Lieferung nicht vorliegt. Wenn eine Lieferung von D in ein EU Land getätigt wird, dann spielt die USt-ID sicherlich eine Rolle.
3.) Bei sonstigen Leistungen gibt es Möglichkeiten den Ort der Leistung durch die Angabe der USt-ID zu verlagern.
So, wie sieht nun der Sachverhalt aus? Ach ja, nicht alles glauben, was in der Bäckerblume steht!
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
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