wenn du die daten hast, musst du sie auch bei der Rechnungerstellung mit angeben. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, was dir evtl. fiskalisch Schmerzen bereiten könnte.
Evtl. fällst du unter das TKG!
ggfs. noch etwas anderes, kommt auf deinen Dienst etc. an


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