Hmmm, hat er auch stehen das die Angebote nur für gewerbliche Kunden sind?
Hallo zusammen,
ein Kollege von mir hat heute eine Abmahnung erhalten und soll über 500 Euro für folgenden Sachverhalt zahlen:
"Unser Mandant steht mit Ihnen in direktem Wettbewerbsverhältnis. Ebenso wie unser Mandant vertreiben Sie über das Internet Leistungen wie Webdesign und bieten darüber hinaus Gestaltung und Druck von Flyern, Foldern und Visitenkarten an.
[...]
Direkt über Ihre Angebotsseite gelangt man zu einer Seite mit Preislisten für die von Ihnen angebotenen Leistungen und Produkte. Hier werden Preise benannt, wobei jeweils die Nettopreise angegeben werden. Es wird durch Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Nettopreise handelt, da der Hinweis "alle Preise netto zzgl. Mwst" unter der Überschrift vermerkt ist.
Mit dieser Preisgestaltung verstoßen Sie gegen die Verordnung zur Regelung der Preisangaben (PAngV) in der Fassung ab dem 08.07.2004 und handeln somit wettbewerbswidrig."
Dann wird noch auf zwei weiteren Seiten mit Paragraphen um sich geworfen.
Also entschuldigung, aber ich kann das nicht im Geringsten nachvollziehen. In unserer Branche arbeitet man doch zu 99,9 % für Firmen. Warum sollen denn da Bruttopreise angegeben werden? Zumal auch noch unüberlesbar geschrieben steht, dass es sich um Nettopreise handelt. Ich habe es anders auch noch nirgends gesehen.
Abgesehen davon, dass es eine echte Sauerei des "Klägers" ist, der da bei "Recherchen" drauf gestoßen ist.
Hat jemand denn Erfahrung mit solchen Machenschaften? Wie handhabt Ihr das so? Und hat das eigentlich wirklich Hand und Fuß? Zumal auf der Website im Haftungsausschluss dieser Standardabsatz vermerkt ist:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglichentfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ich wäre für reichliche Antworten dankbar!
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
Hmmm, hat er auch stehen das die Angebote nur für gewerbliche Kunden sind?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
das nicht.
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
Tja, dann ...
Und übrigens ist dieser "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!"-Passus vollkommen unwirksam (und IMO auch frech: "und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen". Wie kommt man denn auf so einen Quatsch?).
Da hätte wohl jemand besser die paar Euro in die Hand genommen, das Angebot durch einen Anwalt checken zu lassen, bevor es zu Ärger kommt.
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Das habe ich schon auf diversen Seiten gesehen. Dass das im Endeffekt nur abschreckend wirken soll, habe ich mittlerweile auch mitbekommen.
Was Du mit dem Anwalt meinst, kapiere ich aber nicht. Wenn ich - als Beispiel - einen Preis auf meine Internetseite setze, frage ich doch nicht meinen Anwalt vorher.
Mir ist es nur völlig neu, dass es unzureichend ist, Dienstleistung xyz 49,- zzgl. Mwst zu schreiben.
Wo ist das denn bitte wettbewerbsverzerrend.
Dann nochmal zu diesem "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"- Absatz: Was ist denn daran frech, das so zu formulieren? Ob das rechtswirksam ist, ist eine Sache, als frech empfinde ich das nicht. Eine Frechheit ist es, wild im Internet rumzurecherchieren und völlig grundlos wildfremde Leute zu verklagen, um Kohle zu machen. Zumal die betreffenden Firmen 350 km auseinander liegen und bestimmt keine echte Konkurrenz zueinander darstellen.
Es geht hier ja nicht um klassische Einzelhandelsprodukte, die an den Endverbraucher verkauft werden. DAss man da Brutto-Preise anzugeben hat, ist klar. Es geht um Dienstleistungen, die hauptsächlich für gewerbliche Kunden gedacht sind.
Das beginnt doch auch schon beim Einkaufen. Wenn ich in einen normalen Supermarkt gehe, kostet alles das, was drauf steht. Gehe ich aber im Großhandel einkaufen, sind die Preise netto ausgezeichnet. Das dürfte dann ja auch nicht gehen.
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
im Großhandel kann ein Privatmann aber nicht einkaufen und daher kann man auch Nettopreise angeben. Hast du dir den Gesetzestext der PAngV mal angeschaut??
http://www.bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Besser wäre es aber gewesen, dann hättest Du oder hätte Dein Bekannter jetzt keine Abmahnung bekommen.
Ich schon. Offenkundig will man den Betrachter und eventuelle Konkurrenten für dumm verkaufen und auf obskure "Bedingungen" festnageln. Das ist frech. Genauso gut könnte Deine Bekannter da hin schreiben 'Wer das liest, akzeptiert die Bedingung, dass er 500 aufblasbare Kühlschränke geliefert bekommt." Und dann auch noch mit "Gegenklage" drohen ... echt peinlich.Dann nochmal zu diesem "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"- Absatz: Was ist denn daran frech, das so zu formulieren? Ob das rechtswirksam ist, ist eine Sache, als frech empfinde ich das nicht.
Wer ist denn jetzt verklagt worden? Und die Abmahnung ist eben nicht grundlos. Die ist berechtigt.Eine Frechheit ist es, wild im Internet rumzurecherchieren und völlig grundlos wildfremde Leute zu verklagen, um Kohle zu machen.
Im Großhandel gehen Endverbraucher auch nicht einkaufen. Aber es ist müßig, jetzt hinkende Beispiele zu konstruieren - Du wirst vmtl. weiter empört sein, Dein Bekannter (Lehrgeld) zahlen müssen und wir uns sicher nicht einig in der Bewertung.Das beginnt doch auch schon beim Einkaufen. Wenn ich in einen normalen Supermarkt gehe, kostet alles das, was drauf steht. Gehe ich aber im Großhandel einkaufen, sind die Preise netto ausgezeichnet. Das dürfte dann ja auch nicht gehen.
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Hallo Nadine,
bevor du dir weiter Gedanken machst, ob die Abmahnung berechtigt ist, würde ich ja zunächst einmal deine Webseite abändern. Auch die erfüllt ggf. die Bedingungen für die Abmahnung.
Gruß
Uwe
Ich verstehe es auch nicht. Mit dem Supermarkt-Vergleich habt Ihr recht. Von der Seite aus habe ich das noch nicht betrachtet. Aber, für mich ist das Thema genau so interessant. Und wirklich einkaufen kann man online weder bei ihm noch bei mir. Da steht einfach nur, was es bei einer entstehenden Zusammenarbeit kosten würde.
Und - ich würde es verstehen, wenn nirgends stünde, dass die MwSt noch hinzukommt. Das wäre Wettbewerbsverzerrung, oder wie man es auch nennen mag. So kann ich es einfach nicht nachvollziehen.
Diesen Gesetzestext hatte ich mir vorhin gleich durchgelesen. Meines Erachtens nach bezieht sich das aber nicht auf solche Fälle.
Und weiter "empört" bin ich sicherlich ;-)
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
Was hier nicht zu verstehen ist, verstehe ich nicht. Und warum sollte das Gesetzt hier nicht greifen? Betrachte mal den Namen des Gesetzes "Preisangabenverordnung" und Du hast einen Preis angegeben.
Und ich kann Dich beruhigen, das Gesetzt (in ähnlicher Form) gibt es schon viel länger. Ich durfte aus selbigen Grund 1998 nach UWG zahlen.
Okay, aber:
§ 1 Abs. 2 PAngV besagt:
„Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben."
Handelt es sich tatsächlich um einen Fernabsatzvertrag?
Fernabsatzverträge
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Nicht hierunter zählen die Fälle, bei denen der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Der User guckt auf meine Seite, sieht was ich mache und was es kostet, ruft mich an, dann wird ein Termin gemacht. Es folgen Angebot, Vertragsabschluss, etc. Und das persönlich. Keiner kann auf meiner Internetseite direkt etwas bestellen. Die Preisangaben dienen lediglich der Information.
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
nöö, ist wirklich eine klare Vorschrift für online-Angebote, wenn du auch Endverbraucher ansprichst.
Du musst schon explizit darauf hinweisen, dass du ausschließlich gewerbliche Kunden ansprichst, dann darfst du netto zzgl. MWSt. formulieren.
schau dir z.B. mal memo.de oder viking.de an: da wählst du anfangs, ob du privater Kunde oder gewerblicher Kunde bist. Je nach "Eingang" bekommst du dann Brutto- oder Nettopreise angezeigt.
wg. Abmahnung: Mitglied in irgendeinem Berufsverband?
wenn ja, horch dort nach, ob du kostenlosen Rechtsschutz für solche Fälle hast, beim EHV ist das z.B. durch Mitgliedsbeitrag gedeckt
Danke für den Tipp. Da muss ich mal nachfragen.
Um mich geht es ja auch nicht. Ich habe noch keine Abmahnung bekommen und habe - um dem vorzubeugen - meine Preise soeben geändert.
Und man versucht ja schon, sich an jedem Strohhalm hochzuziehen. Ich habe sowas ja mal studiert, die Rechtssachen haben mich aber immer total gelangweilt. Vielleicht hätte ich ja doch aufpassen sollen.
Grüße aus der Löwenstadt, Nadine
Ehrlich gesagt versteh ich bei so einer Info-Preisliste nicht wirklich das Problem, ob mit oder ohne MwSt.., mein Gott ich kann auch rechnen und 'nen Kleinunternehmer müsste bei Angaben ohne MwSt. sowieso rechnen.
Hast du deinen "Inhaber" auch weg gemacht...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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