Kommission ist grds. ein Vertrag zwischen Kommissionär und Kommittenten. Wie der Kommissionär seinen Vertrag gegenüber dem Endkunden transparent macht/ machen will, ist eine sekundäre Frage.
Ursprünglich diente dieser Dienstvertrag der Sicherheit des Kommissionärs, bei mangelnder Nachfrage nicht auf der Ware sitzen zu bleiben. Nicht jedoch Gewährleistungsrechte abzuwälzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Es ist grds. ein Vertrag in eigenem Namen auf fremde Rechnung.
Daher wird der Kommissionär auch Vertragspartner gegenüber dem Endkunden mit allen Rechten und Pflichten.
Entgegenstehende Aussagen, wie sie stellenweise im www zu lesen sind, sind m.E. bei einer Kommission falsch.
Will man diese Pflichten nicht übernehmen, dann darf man nicht Vertragspartner werden. Dies ist nur möglich, wenn man gegenüber dem Endkunden als VERTRETER des "Kommittenten" (der ja dann keiner mehr ist) auftritt.
Daher: An der Rechnung ändert sich nichts.
of topic: Umsatzsteuerlich sieht das wieder etwas anders aus, das ist hier aber nicht Thema, wollte es jedoch nicht unerwähnt lassen.


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