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Thema: Kommissionsware-Rechnung

  1. #1
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Kommissionsware-Rechnung

    Hallo,

    ich würde gerne meine Shop Produktpalette mit Kommissionswarenprodukten erweitern. Leider habe ich keine Infos wie man dann die Rechungen ausstellen gefunden.
    Was wäre wenn der Kunde nun einen "normalen" Artikel + einen Kommissionsartikel (wurde auch als solcher ausgewiesen) kaufen würde, müßte ich dann 2 Rechungen erstellen? Eine mit meinen Rechungsnamen und eine mit dem Namen des Kommittenten?
    Ist es irgendwie möglich nur eine Rechung zu schreiben?


    LG Anyta

  2. #2
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    Hmmm, imho: für den Kunden bist du der Händler, du bekommst das Geld (oder gibt es zwei Zahlungsempfänger?, dich nehme ich in Anspruch wenn es um die Gewährleistung geht...
    Also warum muss ich dann wissen von wem du Kommissionsware beziehst???
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Das habe ich mich auch gefragt aber diesen Satz den Kommisionsverträgen fand ich verwirrend: Der Verkaufsagent wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Klienten verkaufen..

    lg Anyta

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Also warum muss ich dann wissen von wem du Kommissionsware beziehst???
    weil es ansonsten keine Kommission mehr wäre (zumindest ist es ein starkes Indiz dafür, dass ein Kommissionsgeschäft vorliegt wenn der Name des Kommittenten bekannt gegeben wird), sondern ein ganz normales Geschäft - eigener Name, eigene Rechnung.

    Ich kann ja mal schauen, ob ich noch ein paar Abgrenzungskriterien finde

    EDIT
    kleinen Denkfehler beseitigt

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.06.2008 um 18:54 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
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    hier noch ein paar Daten
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  6. #6
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    Verkaufst du an Endkunden? Tät mich mal sehr interessieren wie es dann da mit den "Haftungsfragen" ist....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Ich bin Kleinunternehmer und verkaufe nur an Endkunden. Ich dachte man könnte in diesem Fall

    Zitat Zitat von anyta Beitrag anzeigen
    Was wäre wenn der Kunde nun einen "normalen" Artikel + einen Kommissionsartikel (wurde auch als solcher ausgewiesen) kaufen würde, müßte ich dann 2 Rechungen erstellen?
    eben den Artikel auf der Rechung als Kommissionsartikel ausweisen und eben nur eine Rechung schreiben? Mittlerweile bin ich ganz durcheinander.

    Ich möchte die Artikel zum vereinbarten Preis anbieten und mit verkaufen, im Gegenzug gibt es beim Verkauf eine Provision und das Restgeld geht an den Klienten zurück.

    Was muß man nun tun wenn der Kunde online einen "normalen" Artikel + einen Kommissionsartikel kaufen würde? oder geht das nicht?

    @dorintia
    Wenn es ein richtiger Kommissionsverkauf wäre, müßte die Garantieleistung beim Klienten liegen?

    Lg Anyta

  8. #8
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    Zitat Zitat von anyta Beitrag anzeigen
    @dorintia
    Wenn es ein richtiger Kommissionsverkauf wäre, müßte die Garantieleistung beim Klienten liegen?
    Ich weiss da leider nicht, musste mich noch nie damit beschäftigen.

    Ich weiss nur das ich als Kunde eigentlich gar nichts wissen muss, mich 'zig Gesetze für den Onlinehandel für dumm verkaufen... ähm "schützen" sollen ...

    und genau da frag ich mich ob die alle bei deinem Komissionsverkauf so eingehalten werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von anyta Beitrag anzeigen
    im eigenen Namen auf Rechnung des Klienten verkaufen..
    oder hat das gar nichts mit der echten auszustellenden Kundenrechung zu tun? Nur das der Betrag dem Klienten gehört? Und ich schreibe in die Kundenrechung einfach meine Adresse und fertig.

    @dorintia
    So wie ich das mit den Kommissionsverträgen verstanden habe ist: das 14Tage umtauschrecht ist trotzdem über mich. Nur wenn was innerhalb der 2 Jahre kaputt geht, geht das zu lasten des Klienten (Klient= Kommittent, und nicht Käufer). deswegen werden die Artikel auch als Kommisionsartikel in der Beschreibung genannt.

    Lg Anyta

  10. #10
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    Zitat Zitat von anyta Beitrag anzeigen
    oder hat das gar nichts mit der echten auszustellenden Kundenrechung zu tun? Nur das der Betrag dem Klienten gehört? Und ich schreibe in die Kundenrechung einfach meine Adresse und fertig.
    Fände ich naheliegend. Was für ein Vertragsverhältnis du mit deinem Händler/Lieferanten hast brauch den Kunden nicht zu interessieren.

    Zitat Zitat von anyta Beitrag anzeigen
    @dorintia
    So wie ich das mit den Kommissionsverträgen verstanden habe ist: das 14Tage umtauschrecht ist trotzdem über mich. Nur wenn was innerhalb der 2 Jahre kaputt geht, geht das zu lasten des Klienten (Klient= Kommittent, und nicht Käufer). deswegen werden die Artikel auch als Kommisionsartikel in der Beschreibung genannt.
    Mit 14 Tage Umtauschrecht meinst du sicher das Widerrufsrecht.
    Imho bist du aber auch für die Gewährleistung gegenüber dem Kunden zuständig, wie du das dann weiter mit deinem Händler regelst ist ja erstmal egal.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Zivilrechtlich wird als Vertragspartner derjenige verpflichtet und berechtigt,
    der nach außen im eigenen Namen auftritt (auch bei anderem
    Innenverhältnis, § 164 Abs. 2 BGB)

    Kann ich dann davon ausgehen das ich auf der Kundenrechung meine Rechungsadresse angebe?

    Lg Anyta

  12. #12
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    weil es ansonsten keine Kommission mehr wäre (zumindest ist es ein starkes Indiz dafür, dass ein Kommissionsgeschäft vorliegt wenn der Name des Kommittenten bekannt gegeben wird), sondern ein ganz normales Geschäft - eigener Name, eigene Rechnung.

    Ich kann ja mal schauen, ob ich noch ein paar Abgrenzungskriterien finde

    EDIT
    kleinen Denkfehler beseitigt

    Gruß
    Sven
    Danke, das hatte ich übersehen.

    Lg Anyta

  13. #13
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    Heisst das jetzt man muss beides draufschreiben? Also z.B. beim entsprechenden Artikel?

    Nun frage ich mich nur noch ob man entsprechende Ware als Kommissionsware gegenüber dem Kunden ausweisen muss?
    Geändert von dorintia (15.06.2008 um 22:21 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
    TP-Junior anyta macht alles soweit korrekt
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    Ich denke das muß man dann schon ausweisen, damit der Kunde es vorher weiß, wegen der Gewährleistung usw..

  15. #15
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    Genau das macht mir Bauchschmerzen... man muss so viel Gesetze gerade im Onlinehandel einhalten die einem das Leben nicht gerade leichter machen... da kann doch dem Kunden nicht zugemutet werden... du verstehst was ich meine?

    Hat jemand sowas schonmal online gesehen? Ich leider nicht.
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