Hmmm, imho: für den Kunden bist du der Händler, du bekommst das Geld (oder gibt es zwei Zahlungsempfänger?, dich nehme ich in Anspruch wenn es um die Gewährleistung geht...
Also warum muss ich dann wissen von wem du Kommissionsware beziehst???
Hallo,
ich würde gerne meine Shop Produktpalette mit Kommissionswarenprodukten erweitern. Leider habe ich keine Infos wie man dann die Rechungen ausstellen gefunden.
Was wäre wenn der Kunde nun einen "normalen" Artikel + einen Kommissionsartikel (wurde auch als solcher ausgewiesen) kaufen würde, müßte ich dann 2 Rechungen erstellen? Eine mit meinen Rechungsnamen und eine mit dem Namen des Kommittenten?
Ist es irgendwie möglich nur eine Rechung zu schreiben?
LG Anyta
Hmmm, imho: für den Kunden bist du der Händler, du bekommst das Geld (oder gibt es zwei Zahlungsempfänger?, dich nehme ich in Anspruch wenn es um die Gewährleistung geht...
Also warum muss ich dann wissen von wem du Kommissionsware beziehst???
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das habe ich mich auch gefragt aber diesen Satz den Kommisionsverträgen fand ich verwirrend: Der Verkaufsagent wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Klienten verkaufen..
lg Anyta
weil es ansonsten keine Kommission mehr wäre (zumindest ist es ein starkes Indiz dafür, dass ein Kommissionsgeschäft vorliegt wenn der Name des Kommittenten bekannt gegeben wird), sondern ein ganz normales Geschäft - eigener Name, eigene Rechnung.Also warum muss ich dann wissen von wem du Kommissionsware beziehst???
Ich kann ja mal schauen, ob ich noch ein paar Abgrenzungskriterien finde
EDITkleinen Denkfehler beseitigt
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (15.06.2008 um 18:54 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
hier noch ein paar Daten
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Verkaufst du an Endkunden? Tät mich mal sehr interessieren wie es dann da mit den "Haftungsfragen" ist....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich bin Kleinunternehmer und verkaufe nur an Endkunden. Ich dachte man könnte in diesem Fall
eben den Artikel auf der Rechung als Kommissionsartikel ausweisen und eben nur eine Rechung schreiben? Mittlerweile bin ich ganz durcheinander.
Ich möchte die Artikel zum vereinbarten Preis anbieten und mit verkaufen, im Gegenzug gibt es beim Verkauf eine Provision und das Restgeld geht an den Klienten zurück.
Was muß man nun tun wenn der Kunde online einen "normalen" Artikel + einen Kommissionsartikel kaufen würde? oder geht das nicht?
@dorintia
Wenn es ein richtiger Kommissionsverkauf wäre, müßte die Garantieleistung beim Klienten liegen?
Lg Anyta
Ich weiss da leider nicht, musste mich noch nie damit beschäftigen.
Ich weiss nur das ich als Kunde eigentlich gar nichts wissen muss, mich 'zig Gesetze für den Onlinehandel für dumm verkaufen... ähm "schützen" sollen...
und genau da frag ich mich ob die alle bei deinem Komissionsverkauf so eingehalten werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
oder hat das gar nichts mit der echten auszustellenden Kundenrechung zu tun? Nur das der Betrag dem Klienten gehört? Und ich schreibe in die Kundenrechung einfach meine Adresse und fertig.
@dorintia
So wie ich das mit den Kommissionsverträgen verstanden habe ist: das 14Tage umtauschrecht ist trotzdem über mich. Nur wenn was innerhalb der 2 Jahre kaputt geht, geht das zu lasten des Klienten (Klient= Kommittent, und nicht Käufer). deswegen werden die Artikel auch als Kommisionsartikel in der Beschreibung genannt.
Lg Anyta
Fände ich naheliegend. Was für ein Vertragsverhältnis du mit deinem Händler/Lieferanten hast brauch den Kunden nicht zu interessieren.
Mit 14 Tage Umtauschrecht meinst du sicher das Widerrufsrecht.
Imho bist du aber auch für die Gewährleistung gegenüber dem Kunden zuständig, wie du das dann weiter mit deinem Händler regelst ist ja erstmal egal.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Zivilrechtlich wird als Vertragspartner derjenige verpflichtet und berechtigt,
der nach außen im eigenen Namen auftritt (auch bei anderem
Innenverhältnis, § 164 Abs. 2 BGB)
Kann ich dann davon ausgehen das ich auf der Kundenrechung meine Rechungsadresse angebe?
Lg Anyta
Heisst das jetzt man muss beides draufschreiben? Also z.B. beim entsprechenden Artikel?
Nun frage ich mich nur noch ob man entsprechende Ware als Kommissionsware gegenüber dem Kunden ausweisen muss?
Geändert von dorintia (15.06.2008 um 22:21 Uhr)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich denke das muß man dann schon ausweisen, damit der Kunde es vorher weiß, wegen der Gewährleistung usw..
Genau das macht mir Bauchschmerzen... man muss so viel Gesetze gerade im Onlinehandel einhalten die einem das Leben nicht gerade leichter machen... da kann doch dem Kunden nicht zugemutet werden... du verstehst was ich meine?
Hat jemand sowas schonmal online gesehen? Ich leider nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)