Dürfen tust Du das grds. schon - mit Deinem Kellnerjob geht es ja auch.
Natürlich muss das BAZ Dir das genehmigen und es gibt auch Grenzen für den Zuverdienst. Wo die konkret liegen, musst Du bei Deiner städtischen Behörde für Unterhaltssicherung abfragen.
Wie Du Dich um die Freibeträge herumtricksen kannst, darüber bekommst Du hier eher keine Auskunft.
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