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Thema: Frage Unterhaltssicherung

  1. #1
    TP-Junior raphael86 macht alles soweit korrekt
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    Frage Unterhaltssicherung

    Hallo, habe hier einen etwas komplizierten Fall, hoffe mir kann geholfen werden.

    Bin seit April Zivildienstleistender. Bekomme klar Sold, und ein Teil meiner Wohnung, sprich 436euro bezahlt, von 500euro die die wohnung kostet. Habe ein angemeldetes Gewerbe, aber das ruht im Moment, sprich seit April ist die UST Anmeldung 0.

    Ich habe außerdem die Erlaubnis vom BAZ das ich Nebenher in einem Cafe arbeiten darf. 130euro im Monat.

    Nun würde ich aber gerne wieder selbstständig arbeiten. Sprich wieder Umsätze fahren. Ich habe aber das Bedenken das mir die Unterhaltssicherungsbehörde da was von dem Geld, welches ich für die Wohnung bekomme abzieht, bzw ganz streicht. Aber nicht jeder Umsatz ist ja Gewinn etc. Könnte ja einfach Kostendeckend arbeiten oder wie auch immer. Was denkt ihr? Wird das angerechnet? Wisst ihr in welchem Maße? Darf ich das überhaupt?

    Vielen Dank schonmal

  2. #2
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    Zitat Zitat von raphael86 Beitrag anzeigen
    Was denkt ihr? Wird das angerechnet? Wisst ihr in welchem Maße? Darf ich das überhaupt?
    Dürfen tust Du das grds. schon - mit Deinem Kellnerjob geht es ja auch.

    Natürlich muss das BAZ Dir das genehmigen und es gibt auch Grenzen für den Zuverdienst. Wo die konkret liegen, musst Du bei Deiner städtischen Behörde für Unterhaltssicherung abfragen.

    Wie Du Dich um die Freibeträge herumtricksen kannst, darüber bekommst Du hier eher keine Auskunft.

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  3. #3
    TP-Junior raphael86 macht alles soweit korrekt
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    herumtricksen will ich mich ja nicht, es geht eher um das Prinzip wie das das denn berechnen wollen... Können ja schlecht sagen das wenn ich zb 1000euro umsatz hätte, die mir die miete nichtmehr zahlen, da dort ja auch wieder kosten etc drin sind... den eigentlichen gewinn sieht man ja meist erst nach ende des jahres... wollt eher gerne wissen wie die das berechnen wollen und so weiter, und klar, wie die freibeträge sind, falls man die im internet vieleicht irgendwo findet. Hab aber bisher noch nix gefunden

  4. #4
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    Zitat Zitat von raphael86 Beitrag anzeigen
    herumtricksen will ich mich ja nicht, es geht eher um das Prinzip wie das das denn berechnen wollen...
    Wie solche Freibeträge halt berechnet werden - anhand des Einkommens. Funktioniert bei Bafoeg-Empfängern ebenso wie bei Rentnern, bei Kindergeldempfängern und bei Waisenrenten etc. pp. ja auch.

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