kann es sein, dass du gerade Handwerksrolle mit Handelsregister verwechselst?
Gruß
Sven
Hallo zusammen
Ich lese schon länger in diesem hilfreichen Forum mit, nun könnte ich auch mal Rat brauchen:
Im Januar habe ich mich nebenberuflich Selbstständig gemacht und ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet.
Ich restauriere und repariere Automaten, im besonderen alte Flipperautomaten. Dazu kommt noch die Herstellung von Ersatzteilen.
Das liest sich sicher hochtrabend, mache ich aber alles aus der garage und einem kleinen Dachzimmer.
Nun habe ich Post von der IHK bekommen. Man möchte mich in die Handwerksrolle aufnehmen in die Richtung Elektrotechniker. Mir ist bewußt das dies mit immensen laufenden Kosten verbunden ist. Aktuell schlittere ich nahe den ersten kleinen Gewinnen. Mir ist bewußt, das ich jedoch die ersten jahre mit Sicherheit keinen Gewinn machen werde.
Nun möchte ich an diesem Eintrag herumkommen und dies damit begründen das ich in zuvielen Bereichen arbeite:
Holzgehäuse bearbeiten und neu bekleben, mechanische Komponenten reinigen und instandsetzen, elektrische Platinen reinigen und bei Bedarf reparieren.
Aktuell habe ich meine Umsätze nur mit der Herstellung von Zubehör gemacht. Dazu kaufe ich Plexiglas zugeschnitten ein und beziehe dieses mit Folie ... stellt für mich auch nicht gerade eine Arbeit da für die man einen Meisterbrief braucht ...
Freue mich über jeden Tip wie ich an diesen Kosten vorbeikommen könnte.
Der IHK möchte ich ein Schreiben zukommen lassen mit dem Tenor: ich mache das nebenberuflich, als Kleinunternehmer und meine Tätigkeit lassen sich nicht auf eine Rolle festlegen. Mein Wissen und Können habe ich in Jahren in diesem Hobby (Automaten) eworben.
Gruss und Danke für jeden Tip
Tom
kann es sein, dass du gerade Handwerksrolle mit Handelsregister verwechselst?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hmmm, vielleicht eher HWK mit IHK...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
das auch
Die Aufnahme in die Handwerksrolle ist nämlich Pflicht, wenn ein genehmigungspflichtiges Gewerbe (also Meisterzwang) besteht.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Eben, da wundert mich das verwendete "möchte"....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wie die anderen schon festgestellt haben - irgendwas stimmt da nicht.
Die Handwerksrolle http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksrolle
wird von der Handwerkskammer geführt und nicht von der IHK und die heisst übrigens auch nicht "Rolle" ..
.. weil Du auf eine "Rolle" festgelegt werden sollst, sondern weil das Verzeichnis schon seit Hunderten von Jahren von den Zünften der Handwerker geführt wird und eben ein gerolltes Dokument war.meine Tätigkeit lassen sich nicht auf eine Rolle festlegen.
Davon ab hören sich Deine Tätigkeiten allerdings schon ziemlich handwerklich an - und in der Handwerksrolle werden in der Anlage B1 und B2 auch so genannte zulassunsgfreie Handwerke und handwerksähnliche Betriebe eingetragen, für die kein Meisterzwang (mehr) besteht ...
Welche Gewerke da betroffen sind, kannst Du da nachlesen:
http://www.hwk-luebeck.de/service/ha...anlage-b1.html
http://www.hwk-luebeck.de/service/ha...anlage-b2.html
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Hi
also um alles richtig zu stellen:
Die Handwerkskammer Düsseldorf möchte mich in die Handwerksrolle eintragen.
Dazu möchte sie überprüfen ob meine Tätigkeit die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich macht und bittet um erläuterung zu den Tätigkeiten, Angestellte, handwerkliche Prüfungen ...
Wie gesagt, dies mache ich nebenberuflich, alleine und im privaten Haus ... da möchte ich natürlich gerne an den Kosten für den Eintrag vorbeikommen, gerade auch weil ich keinerlei Sinn darin sehe. Ich mache ja niemandem Konkurenz.
In der IHK bin ich schon "Pflichtmitglied", durch meine bescheidenen Umsätze jedoch äußert sich dieses nur in einem Gratis-Abo der monatlichen Zeitschrift.
Gruss
Tom
Aha.
Ja nun, dazu ist sie berechtigt und verpflichtet. Mach' ihnen halt die Angaben. Da wirst Du nicht drum herumkommen.Dazu möchte sie überprüfen ob meine Tätigkeit die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich macht und bittet um erläuterung zu den Tätigkeiten, Angestellte, handwerkliche Prüfungen ...
Darum geht's nicht. Und darum, ob Du einen Sinn darin siehst oder nicht auch nicht. Sondern danach, ob Du nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) in die Rolle eingetragen werden musst oder nicht. Also um gesetzliche Vorgaben.Wie gesagt, dies mache ich nebenberuflich, alleine und im privaten Haus ... da möchte ich natürlich gerne an den Kosten für den Eintrag vorbeikommen, gerade auch weil ich keinerlei Sinn darin sehe. Ich mache ja niemandem Konkurenz.
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@ einzelart
welche Kosten erwartest du denn dadurch? So viel ich weiß ist das eine jährliche Summe von rund 100 EUR. Außerdem kann man sich bei geringem Verdienst auch freistellen lassen wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
EDIT
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Die Kosten sind in der Tat überschaubar:
http://www.hwk-duesseldorf.de/kammer/beitraege.html
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Zeit vergeht ... aber ich wollte trotzdem noch einen Sachstand posten:
Nachdem ich der Handwerkskammer Düsseldorf meine Situation und meine Tätigkeiten beschrieben habe, mit dem Hinweis, dass ich keinem der angehörigen Unternehmen zur Konkurenz werde habe ich nie wieder etwas gehört.
Ich deute dies als Desinteresse und mache fleißig vor mich hin ...
Gruss und Danke für eure Antworten
Tom
Ruf' halt mal an und frag' nach.
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