Guten Morgen,
so wie du es beschrieben hast, seit ihr nach Außen hin quasi als GbR aufgetreten (was die Website angeht), also als ein Unternehmer.
Bei einer GbR haften alle Gesellschafter unmittelbar und solidarisch, was bedeutet, dass wenn einer von beiden "Mist" baut, beide dafür gleichermaßen einstehen müssen.
Die Fragen die jetzt aufkommen sind z.B.
- auf wen war die Homepage registriert?
- wessen Namen stehen im Vertrag mit dem Webhoster?
- habt ihr ein gemeinsames Briefpapier gegenüber euren Kunden und "Lieferanten" verwendet oder jeder sein eigenes, gleiches bei den Rechnungen...?
- wessen Namen stehen in euren Kundenverträgen, beide oder immer nur ein einzelner?
Ob du für die Schulden die dein Freund eingegangen ist haften musst, hängt halt davon ab ob man euch eine Tätigkeit als GbR nachweisen kann. Sollte dies der Fall sein, so musst du damit rechnen, dass du die Schulden aus eurem Gewerbe dann auch tragen musst.
Du schreibstAlso seid ihr gegenüber dem Webhoster zusammen als Vertragspartner aufgetreten?So hatten wir einen Reseller- Vertrag bei einem Webhoster.
Gruß,
Matthias


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nicht antreffen, bzw. dort nichts "holen können" habe ich ein Problem. Zumindest nach Meinung der Inkasso- Abteilung. Dann wirds auch teuer.