wegen Kontierung bin ich überfragt, ansonsten:
Buchungspostengebühren gehören zu "Nebenkosten des Geldverkehrs"
Habenzinsen sind einkommenssteuerpflichtig und gehören zu den Einnahmen
(betriebliche) Sollzinsen hingegen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
insofern: auseinanderpflücken!


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