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Thema: Markengesetz

  1. #1
    TP-Junior Zuckerschnecke macht alles soweit korrekt
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    Markengesetz

    Ich habe für meine Dienstleistung einen Namen gesucht. Nach langem hin und her, nachschauen im Web ob es den Namen schon gibt, habe ich mich entschieden. Es gibt den Namen schon in Abwandlungen. Sehr abgegrast alles, ist schwer was zu finden.

    Nun hab ich ihn mit einer Webadresse veröffentlicht. Eben kam eine Mail von einem Bekannten der folgendes schrieb:

    Der sehr ähnliche Name "*******" ist von ******** im Jahre 2006 markenrechtlich angemeldet worden und die Marke ist im Jahr 2007 für ihn eingetragen worden - ebenfalls für den (groben) Bereich "****dienstleistungen". Auch ist er im Besitz der gleichlautenden Domain "******.de". (wußte ich nicht)

    Im § 14 des Markengesetzes heißt es u.a.:



    § 14 MarkenG - Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke; Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
    (1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

    (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

    ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
    ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird



    Sowohl die Bezeichnung "*********" als auch das damit verbundene Dienstleistungsangebot sind zu "******" dermaßen ähnlich, dass man kein Jurist sein muss, um im Sinne des Markengesetzes fürs Publikum gleich alle der im Gesetz beschriebenen Gefahren zu erkennen (eine GEFAHR allein reicht schon aus, es muss nicht nachgewieser Maßen tatsächlich zu Verwechslungen kommen).
    Von daher setzt du dich mit der entsprechenden Nutzung dieses Namens einem möglichen Schadenersatzanspruch (auch Abmahnung) aus.

    Gilt das nicht nur für den gleichlautenden Namen? Oder sind alle Abwandlungen da mit drin? Im Internet gibt es viele Namen, mit ähnlichen Dienstleistungen, aber ob die alle als eingetragen gelten, bezweifel ich.



    Ich habe die Namensähnlichkeit nicht aus Konkurenzgebahren genommen, sondern weil er nach langem überlegen passend war und die Domain noch nicht vergeben. Ach ja, als ich den Begriff eingab, wurde nicht einmal dieser im WWW gefunden. Ich habe ansonsten kein Logo oder so, was so ähnlich wie das von dem **** benannten genommen. Ich hab kein wirkliches Logo entwickelt. Es ist nur die Namensähnlichkeit.

    Kennt sich jemand mit so einer Sache aus?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Zuckerschnecke Beitrag anzeigen
    ....wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird ...........

    Sowohl die Bezeichnung "*********" als auch das damit verbundene Dienstleistungsangebot sind zu "******" dermaßen ähnlich, dass man kein Jurist sein muss,...
    Willst du es drauf ankommen lassen?

    Ansonsten frag einen Anwalt für Markenrecht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Zuckerschnecke macht alles soweit korrekt
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    nein, nicht drauf ankommen lassen. Ich wusste es nichteinmal. Hab gerade gegooglet was das Zeug hält. In dieser Branche gibt die Namen in Abwandlungen zu hauf. Nur den, den ich mir ausgesucht hatte, gab noch nicht. Ich habe die Mail erst vor ca. 15 Minuten bekommen und muß das ersteinmal verdauen.

    Hätte ja sein könne, es kennt sich jemand zufällig damit aus.

  4. #4
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Du kannst auch die Online-Suche beim Deutschen Patentamt nutzen. Dort kannst du nach Marken recherchieren. (Link: https://dpinfo.dpma.de/)

    Wenn ein Konkurrent eine Marke eingetragen hat, dann kannst du fast sicher sein, dass er seine Rechte auch wahrnehmen wird.
    Informiere dich auch mal nach der "Nizza Klassifikation".
    Es gibt z.B. 11 Klassen für Dienstleistungen.
    Wenn der Konkurrent seine Marke in der selben Klasse eingetragen hat, in der auch deine Dienstleistung fallen würde, sieht es für dich schlecht aus.
    Mal angenommen du bist Finanz-Berater, dann würde das in die Klasse 36 fallen. Wenn dein Konkurrent seine Marke aber in Klasse 37 registrieren lassen hat, dann kann er dir nichts. Klasse 37 würde eher den Handwerklichen Bereich treffen. Natürlich kann man eine Marke auch in alle Klassen eintragen lassen, wenn man das nötige Kleingeld hat...

    Das Markenrecht ist sehr vielseitig. Lieber einen Rückzieher, als ein böses Erwachen. Dein Bekannter ist nicht zufällig auch im TP-Forum unterwegs?

    (wie immer alles nur meine persönliche Meinung, frei von jeglicher Beratung)

  5. #5
    TP-Junior Zuckerschnecke macht alles soweit korrekt
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    Da kann man schnell in was reinrutschen, denn wer seinen Namen hat eintragen lassen als Marke ist nicht gleich ersichtlich. Ach ja, keine Ahnung, ob der Bekannte hier auch liest und schreibt. Glaub aber nicht. Danke.:-)

  6. #6
    TP-Senior dazent20 macht alles soweit korrekt
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    welche art von marken können denn eigentlich eingetragen werden?

    ich verstehe dass solche erfundenen namen wie z.b.ebay,adidas oder audi geschützt werden können.

    aber können auch solche namen die auch in wörterbücher zu finden sind geschützt werden?ich meine damit z.b. solche wörter wie beaty,dream,impression,wundervoll.
    oder können solche wörter nur in verbindung von einem bild/logo geschützt werden?

    vielen dank

  7. #7
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    Zitat Zitat von dazent20 Beitrag anzeigen
    aber können auch solche namen die auch in wörterbücher zu finden sind geschützt werden?ich meine damit z.b. solche wörter wie beaty,dream,impression,wundervoll.
    Ja klar, prinzipiell schon. Wäre auch komisch, wenn nicht - schließlich werden Begriffe, die zu Marken werden, ja nicht neu erfunden. Kaum jemand würde 'Grntlbrnftpfüh' als Marke eintragen, nur weil das in keinem Wörterbuch steht.

    oder können solche wörter nur in verbindung von einem bild/logo geschützt werden?
    Nein. Aber es gibt schon Einschränkungen. 'Apfel' kann bswp. nicht für die Gattung Äpfel, Obst etc. und auch nicht für entsprechende Dienstleistungen geschützt werden, aber etwa für Computer.

    Man sollte aber unbedingt einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen, wenn man mit dem Gedanken an eine Markeneintragung spielt. Da begibt man sich leicht auf rechtliches Glatteis und Markenrecherchen sind sehr aufwändig.

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  8. #8
    TP-Senior dazent20 macht alles soweit korrekt
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    eigentlich bin ich grad mit der namensfindung für meinen onlineshop für kleidung und accesoires beschäftigt.den namen möchte ich als fantasienamen für das unternemehmen,als ebay-account namen und als webadresse benutzen.

    wie sollte ich jetzt vorgehen um nicht gefahr zu laufen,später einen prozess am hals zu haben?

  9. #9
    TP-Senior dazent20 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    wenn ich jetzt unter https://dpinfo.dpma.de/,dort bei "Marken" im Suchfenster z.B. "saugeil" eingebe und mir als ergebnis:

    Serverhinweis:
    Bei der Recherche wurden keine Aktenzeichen gefunden

    kein Treffer bei der Suche nach: "SAUGEIL"/text

    rauskommt.

    Heisst es dann dass ich z.b. meine ebay- oder onlineshop so ohne probleme nennen kann/darf?

    mfg

  10. #10
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    Zitat Zitat von dazent20 Beitrag anzeigen
    Heisst es dann dass ich z.b. meine ebay- oder onlineshop so ohne probleme nennen kann/darf?
    Nein, heisst es nicht.

    "Wichtiger Hinweis!

    Vor einer Markenanmeldung oder zur Markenüberwachung ist zusätzlich die Recherche in der Datenbank der EU-Gemeinschaftsmarken CTM-Online sowie die Suche in der Datenbank der international registrierten Marken Madrid-Express zu empfehlen, da auch diese Datenbanken angemeldete und eingetragene Marken mit Schutzwirkung in Deutschland enthalten.
    Beachten Sie bitte auch die Hinweise in unserem Infoblatt zur Internetrecherche."

    https://dpinfo.dpma.de/hilfe/mar_hilfe.html

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