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Okay, habe nun folgendes gefunden:
"Werbeanlagen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind, sind entweder genehmigungspflichtig oder bedürfen einer Genehmigungsfreistellung. Werbeanlagen bis zu 1,0 qm, an der Stätte der Leistung bis zu 2,50 qm, sind verfahrensfrei."
Das bedeutet wohl, dass man einen Fernseher mit einem 42 Zoll Display aufstellen darf, oder?
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
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