da denk ich doch spontan an die betriebliche haftpflicht - die aber leider sehr schnell sehr teuer werden kann
sprich doch am besten einmal mit deinem versicherungsmenschen. als ich mich damals erkundigt habe, konnte ich ihm mitteilen, was ich so "anstellen" könnte, daraus hat er mir dann ein paket geschnürt (was am ende zwar immernoch zu teuer für mich war aber das ist ja ne andere geschichte).
mit dem hinweis in den AGB werdet ihr vor gericht wohl kaum erfolg haben kann ich mir denken. ich stell mir das grad so vor, ihr schickt den praktikanten zum säubern eines riesen aquariums in eine firma, der fällt rein, alle teuren zuchtfische sind tot und ihr sagt "neneee ihr könnt uns nix, steht ja in den AGB" *lach*


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