Der Steuerberater hat Recht, es gilt die Regel "Nebenleistung trägt die Last der Hauptleistung". Paragraphen kann ich Dir dazu nicht nennen, war hier im Forum aber schon mehrfach thematisiert.
Hallo,
ich biete meinen Shop-Kunden kostenpflichtige Zahlungsweisen wie Sofortüberweisung oder Paysafecard an welche einzeln auf der Kundenrechnung mit 19% MWSt. ausgewiesen werden und verkaufe dort Tickets mit 7% MWSt. Ich selbst bekomme von diesen Dienstleistern auch eine Rechnung mit den 19% MWSt. ausgewiesen.
Jetzt sagt mir mein Steuerberater das mein Ausweisen der 19% MWSt.falsch ist da es sich um Hilfsumsätze handelt bei denen derselbe MWSt.-Satz der verkauften Ware anzuwenden ist, d.h. also 7% anstelle 19%.
Wo gibt es den Paragraphen im UStG. wo dies beschrieben ist?
Danke.
Der Steuerberater hat Recht, es gilt die Regel "Nebenleistung trägt die Last der Hauptleistung". Paragraphen kann ich Dir dazu nicht nennen, war hier im Forum aber schon mehrfach thematisiert.
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LOL: "fragt" man google nach diesem Stichwort, bekommt man statt dem Paragraphen auch erst mal das TP genannt![]()
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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A 29 Abs. 5 UStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584581
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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