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Alt 11.07.2008, 11:55   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Peter_Pan123 macht alles soweit korrekt

AGB Änderung


Hallo,

ist es zulässig als ISP die AGB zu ändern und einen Text wie folgt zu nennen:
"Wir haben eine Änderung der AGB durchgeführt, erlegen Sie innerhalb von 14 Tagen keinen Einspruch oder Widerruf in schriftlicher Form oder Email gelten ab dann die neuen AGB".
Ich habe mal gehört das AGB immer nach Vertragsschluss gelten und man bei neuen AGB einen neuen Vertrag schließen müsste. Sprich man muss sich erst das "Ja, ich nehme diese neuen AGB an." vom Kunden erhalten bevor jemals die neuen AGB für diesen Kunden gelten werden. Sonst gelten für die "Altkunden" weiterhin die alten AGB. Die neuen AGB sind dann erst für Neukunden zulässig weil die ja den neuen Vertrag über die neuen AGB zustimmen.

Gruß
Peter_Pan123 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.07.2008, 13:52   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ja, allerdings halte ich 14 Tage für zu wenig, denk an Urlaub.
Und was ist - falls du das per Mail machen willst - wenn die Mail nicht ankommt, das Konto nicht mehr existiert...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 13:58   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Peter_Pan123 macht alles soweit korrekt
najo, das ist ja die Frage. Normal kann man in dem Fall der "E-Mail nicht vorhanden" dem Kunden vorwerfen das er die AGB nicht beachtet hat weil man normal drin haben sollte das sich Kunden verpflichten jede Adressänderung usw zu melden.
Mich wundert nur warum viele Anbieter im Internet diese weise einschlagen "14 Tage sonst gelten de neuen AGB". Wobei ich glaube das dass nicht zulässig ist oder sehe ich es eindeutig falsch ? Ich wäre um Hinweise dankbar und evtl.BGB Einträge die das fest setzen.

Gruß
Peter_Pan123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 16:32   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von fuchzga
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Im Umkehrschluss würde dies aber auch bedeuten, dass du jedem Kunden nachweisen können musst, wann du ihn über die neue AGB informiert hast..?

Und sollte ein Kunde einer Änderung nicht zustimmen, dann ist für ihn die alte AGB gültig? Ergo müsstest du in deiner Kunden-Datenbank hinter jedem Kunden vermerken, welche AGB gültig ist...?
fuchzga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 16:41   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Peter_Pan123 macht alles soweit korrekt
najo deswegen frage ich ja ^^
Peter_Pan123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 17:11   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Je nachdem wie "wichtig" das für dich oder deine Kunden ist... würde ich für Rechtssicherheit zum Anwalt gehen.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 19:06   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Um was geht es bei der Änderung denn?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 21:10   #8
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
ich sehe oft die Formulierung "... laut unseren AGB in der jeweils gültigen Fassung"
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