Weiß keiner weiter?
Hallo allerseits,
hypothetisches Szenario: Zwei Freunde wollen nach Abschluss der GmbH-Reform eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen; sie wollen beide gleichberechtigte Geschäftsführende Gesellschafter sein. Um sich für Eventualitäten abzusichern, wollen sie eine Reihe interner Regelungen vertraglich festhalten.
Die zwei wichtigsten Punkte sind folgende:
- Sie wollen alle Entscheidungen nur einstimmig treffen können, bzw. alle Entscheidungen ab einer gewissen Relevanz.
- Falls einer der Gesellschafter die Firma verlassen will, wollen sie folgendermaßen vorgehen: Der Austrittswillige verzichtet auf seinen 50%igen Anteil, gleichzeitig wird aber die Summe in Euro festgehalten und ein Auszahlungsplan vereinbart, also z.B. 4 Jahre lang jedes Jahr 25%. So wollen sie vermeiden, dass der verbleibende Gesellschafter plötzlich zu viel Anlagevermögen liquidieren muss.
Nun interessiert mich:
- Inwieweit ist sowas schon gesetzlich geregelt?
- Können die zwei die Regeln einfach schriftlich in einem Vertrag festhalten und diesen unterschreiben, damit sie rechtsgültig werden? Oder wird dazu ein Notar/RA benötigt? Falls Letzteres, mit welchen Kosten hätten die beiden in etwa zu rechnen?
Danke!
ReactOS (freier Windows-Klon)
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Da Kapitalgesellschaft, ist ein sowieso Notar zwingend notwendig. Der Vorteil der UG ist hier die einfachheit und die eigentlich geringen Gründungskosten. Der Notar wird hier aber sicherlich gerne einen Gesellschaftervertrag ausarbeiten - und ihn sich bezahlen lassen.
Deswegen: Muster besorgen, zur Not auch 30 € investieren und dann zusätzlich Klauseln selber einarbeiten und damit zum Notar.
Hallo Medienmacher,
danke für die Antwort, aber leider geht sie an meinen zwei ursprünglichen Fragen vorbei: 1. Inwieweit ist sowas schon gesetzlich geregelt und 2. muss das nötigenfalls in den Gesellschaftervertrag? (Dass es kann, weiß ich ja.)
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