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18.07.2008, 14:07
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Pflicht zu Netto Rechnungen bei USt. Id bei innergemeinschaftlichen Lieferungen?
Hallo,
ich betreibe einen online Shop und beliefere fast ausschließlich Privatkunden. Ab und an kommt es vor, dass gewerbliche Kunden aus der EU bestellen. Sie bekommen eine automatische Faktura Rechnung vom Shop auf der der Hinweis auf den enthaltenen Steuersatz enthalten ist und begleichen diese Vorab, ohne darauf hinzuweisen, dass Sie gewerblich sind eine UST.Id besitzen und eine Netto Rechnung wünschen. Übrigens steht ja auch bei jedem Artikelpreis "inkl. UST".
Nachdem Sie die Lieferung erhalten haben, fällt diesen auf einmal ein, dass SIe ja hätten die Steuer nicht zu zahlen brauchen und wollen nachtträglich eine Gutschrift und Rücküberweisung. Gerade bei kleinen Beträgen ist für mich der Aufwand dann immer höher als der Nutzen.
Ich habe ein wenig gegoogelt, aber nicht gefunden, ob ich verpflichtet bin dies zu machen oder ob das mit den Netto Rechnungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen eine Kann-Bestimmung ist!?
Ich habe ja kein Problem, wenn man mich vorher darum bittet, bevor ich meine ordentlichen Rechnungen ausstelle, aber hinterher ist doof
LG Day
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18.07.2008, 14:41
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich würde das nicht nachträglich machen. An deinem Shop ist zu sehen das er nur für Endkunden ist. Shops die beides ermöglichen haben dann ja bspw. ein Feld für die USt.-ID..
Wenn das bei dir doch öfter mal vorkommt würde ich irgendwo (bei der Registrierung/Eingabe der Kundendaten) einen entsprechenden Satz einbauen das Firmenkunden doch bitte vor der Bestellung Kontakt aufnehmen.
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18.07.2008, 15:36
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ich würde das nicht nachträglich machen. An deinem Shop ist zu sehen das er nur für Endkunden ist. Shops die beides ermöglichen haben dann ja bspw. ein Feld für die USt.-ID..
Wenn das bei dir doch öfter mal vorkommt würde ich irgendwo (bei der Registrierung/Eingabe der Kundendaten) einen entsprechenden Satz einbauen das Firmenkunden doch bitte vor der Bestellung Kontakt aufnehmen.
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War mir halt nicht sicher, ob ich eventl. gesetzl. dazu verpflichtet bin, dies nachträglich auf Verlangen zu machen.
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18.07.2008, 15:48
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Kann ich mir nicht vorstellen, dir muss ja freigestellt sein an wen du verkaufen willst. Du könntest deinen Shop ja evtl. erweitern, so das man bei der Anmeldung gleich wählen kann, ob gewerblicher Kunde mit USt.-ID oder nicht.
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18.07.2008, 15:57
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Mein Shop hat diese funktion. Ich habe diese aber bewußt deaktiviert. Es gibt leider pfiffige (Privat-)Kunden die irgendeine UST.ID eintragen (stehen Millionen im Net) und der shop zeigt die Nettopreise und Rechnung an. Die Kunden haben dann diese niedrigere Summe überwiesen. Ich habe das zwar immer vor versenden der Ware bemerkt, aber Ärger und Arbeit hat man trotzdem immer. Und da ich ja zu 99,9 % nur Privatkunden bediene habe ich mich entschlossen diese Funktion zu deaktivieren, d.h. mein Shop zeigt immer die Brutto Preise inkl. Steuer an.
Also der besagte Kunde der heute eine Gutschrift und Rücküberweisung möchte, hat im Feld UST-ID die Nummer eingetragen. Durch die Deaktivierung zeigt mein Shop aber trotzdem die Bruttopreise an. Er hat aber trotzdem nichts weiter gesagt und die automatische Rechnung vom Shop inkl. Steuer per Vorkasse bezahlt.
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18.07.2008, 16:09
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dann würde ich das USt.-Id -Feld entfernen (führt nur zu Unklarheiten) und eben einen entsprechenden Vermerk einbauen.
Oder du verkaufst denen deine Ware um die MwSt. teurer und legst Netto-Rechnungen bei. 
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23.07.2008, 19:38
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Sobald du eine Rechnung mit USt. ausweist und diese der Empfänger erhalten hat musst du diese auch ans Finanzamt abführen, egal ob dies falsch oder richtig war. Dies ist leider so Gesetz um USt.-Betrug einzudämmen.
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23.07.2008, 19:53
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von Sven0
Sobald du eine Rechnung mit USt. ausweist und diese der Empfänger erhalten hat musst du diese auch ans Finanzamt abführen, egal ob dies falsch oder richtig war. Dies ist leider so Gesetz um USt.-Betrug einzudämmen.
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Quelle für diese Behauptung?
ich erstatte durchaus gelegentlich nachträglich die USt. an Kunden, machmal sogar Jahre später ...
Kunde kauft bei mir Ware und bezahlt ganz normal inkl. USt., irgendwann exportiert er die Ware in ein Drittland, weil er auswandert oder sonst was.
Ich bekomme den Exportnachweis inkl. Zollbescheinigung, erstelle daraufhin eine USt.-Gutschrift und überweise die an den Kunden oder schick ihm 'nen Scheck.
Ich verrechne mit der nächsten USt.-Voranmeldung die erstattete USt. mit dem FA ... ist ein ganz normaler, üblicher Vorgang, hat mir das FA noch nie Betrugsabsichten wegen unterstellt sondern ohne weitere Nachfrage akzeptiert
kann ich mir prinzipiell auch im Fall des innergemeinschaftlichen B2B-Handels so vorstellen.
Einfacher ist aber sicher, von vornherein USt.-frei zu liefern
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23.07.2008, 20:11
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Thomas
Quelle für diese Behauptung? 
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"Wer ausweist, schuldet" das ist so im Umsatzsteuerrecht. Von daher ist die Aussage von Sven0 zutreffend. Völlig unabhängig davon ob der Steuerausweis korrekt ist oder nicht. Die einschlägige Vorschrift ist § 14c UStG.
Selbstverständlich hat man das REcht einen falschen Steuerausweis zu berichtigen, keine Frage.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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