außer dem groben Additionsfehler sieht das für mich ok aus![]()
Hallo,
hab ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung. Dafür brauche ich ja eine Rechnungsvorlage. Diese habe ich nun erstellt.
Habe versucht alles reinzupacken, was rein muss. Aber wollte nochma nachfragen, ob ich was vergessen habe, bzw. was noch mit reinsollte.
PS.: Bei der PDF ist nur die erste Seite wichtig und dabei kommt oben das "Page 1..." natürlich noch alles weg.
Danke
außer dem groben Additionsfehler sieht das für mich ok aus![]()
den § 19 UStG Satz mit nicht enthalten rausnehmen oder alternativ "wird nicht erhoben" schreiben - die USt ist nämlich im Rechnungsbetrag enthalten, sie wird nur nicht erhoben.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Was mir noch aufgefallen ist:
- das "Inhaber:" im Footer würde ich entfernen
- Steuernummer optional, wenn USt.-Id. angegeben (ist das korrekt?)
- "erbrauchte" sollte wohl eher "erbrachte Leistungen" heißen
Fehlt da nicht noch die Angabe, wie z.B. "Das Liefer/Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum", bzw. mit einem festgelegten Datum?
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» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
Naja, hab den Satz hier übernommen: http://www.existenzgruender.de/selbs...0886/index.php (Bei Fall 2)
Und deswegen denke ich mal, dass das Bundeministerium das eben schon richtig schreiben wird. Oder wie würdest du es formulieren?
OK, hab Inhaber im Footer und bei der Kontoanschrift entfernt.
Glaube schon, aber da ich derzeit nur Steuernummer habe und USt-Id noch nicht da ist, geb ich eben erstmal Steuernummer an und kann die ja dann immernoch rausnehmen.
Danke, war wirklich Schreibfehler.
Naja, muss das rein, wenn ich bei jedem Produkt ein Datum dabeistehen habe und die Rechnung auch ein Datum trägt?
Danke
Leider ja. Frag mich nicht, wieso das so festgelegt wurde, aber leider ist das eine Pflichtangabe.
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Ich würde auch sowas schreiben wie "wird nicht erhoben", "wird nicht ausgewiesen".
Die USt.-ID würde ich als Kleinunternehmer tunlichst weglassen, auch wenn man als selbiger eine haben kann.
Und ja, du musst Angaben zum Liefer/Leistungsdatum machen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ok, hab den Satz in "Umsatzsteuer ausgewiesen" geändert und noch folgenden Satz dazugetan:
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag mit Ihrer Rechnungs- und Kundennummer im Verwendungszweck binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf nachfolgendes Konto. Falls bei der einzelnen Leistung nicht angegeben entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum.
Also das mit dem Leistungsdatum auch mit drin.
Aber warum ist schon wieder die USt-ID schlecht? Denn erst hieß es besser die angeben als die Steuernummer.
Für ein evtl. erforderliches Mahnwesen ist dieser Satz mit "binnen 14 Tagen" überhaupt nicht gut....![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Am besten ein eindeutiges Datum drauf schreiben bis wann zu bezahlen ist.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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