Hört sich interessant an. Bin mal gespannt was die Profis dazu sagen.
Vor allem auch in deinem Cross-Posting: http://www.e-recht24.de/forum/5143-p...-moeglich.html![]()
Hallo zusammen,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe bei ebay Felgen mit Bereifung versteigert. Ich bin gewerblich angemeldet, die Ware war aber aus meinem privaten Besitz . Bei dem Käufer passen die Felgen jetzt aber nicht aufs Auto (wegen ET, ABE, warum auch immer...) er wollte sie dann zurückgeben. Ich bot ihm an, diese weiter zu verkaufen und mich an möglichen Unkosten zu beteiligen da der Versand doch recht aufwändig und teuer ist. – was er dann auch machte. Inzwischen hat er die Felgen 2 x weiter verkauft. Anscheinend gab es aber jedes Mal Probleme mit den neuen Käufern. Wie sich herausstellte, hat er die Felgen sogar mindestens 1 x an einen neuen Käufer abgegeben. Doch DER gab sie zurück.
Jetzt hat er mich nach genau 4 Wochen angeschrieben und auf sein Widerrufsrecht gepocht.
Muss ich die Ware denn jetzt zurücknehmen obwohl er selber versucht hatte sie weiter zu verkaufen ??? Ein Anwalt wäre kein Problem, mein Rechtsschutz übernimmt die Kosten. Was meint ihr ?? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Hört sich interessant an. Bin mal gespannt was die Profis dazu sagen.
Vor allem auch in deinem Cross-Posting: http://www.e-recht24.de/forum/5143-p...-moeglich.html![]()
Bei ERecht24 wurde mein Posting leider schon 2 x entfernt.
Von daher probiere ich es hier mal aus.![]()
imho kannst du ohne Probleme nebenbei einen Privatverkauf tätigen. Solltest du den gewerblichen Account für den Privatverkauf benutzt haben, mußt du halt mit den Konsequenzen für gewerbliche Verkäufer leben.
Muß ich mir denn - obwohl ich Gewerbetreibender bin - alles gefallen lassen ?
Der Käufer will die Ware nur deswegen zurückgeben weil er selber (nachweislich - ich habe mir seine abgelaufenen Auktionen angesehen) die Ware 2 x weiter verkauft hat und seine Käufer nicht zahlten oder die Ware zurückgaben.
1 monatiges Rückgaberecht ist auch so ein Thema....
Bezieht sich das auf den Tag oder ab dem Erhalt der Ware mit genauer Uhrzeit genau 1 Monat danach ?
Ich nehme an, das hat sich noch keiner genau Gedanken gemacht !![]()
Nicht obwohl, sondern weil - weil Du als Gewerbtreibender über einen gewerblichen Account etwas verkauft hast.
Wenn Du als gewerblicher Verkäufer auftrittst, gelten natürlich die Regeln für Gewerbetreibende. Ansonsten stünden Endverbraucher wahrscheinlich ziemlich oft als die Gelackmeierten da, weil ihr Verkäufer erklärt, 'Ätschebätsch - Fernabsatzgesetz gilt nicht, das war ja ein Privatverkauf'.
Mit "gefallen lassen" hat das nichts zu tun.
Doch, der Gesetzgeber. Es gilt der Tag. Kein Kinderkram mit Uhrzeiten.1 monatiges Rückgaberecht ist auch so ein Thema....
Bezieht sich das auf den Tag oder ab dem Erhalt der Ware mit genauer Uhrzeit genau 1 Monat danach ?
Ich nehme an, das hat sich noch keiner genau Gedanken gemacht !![]()
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Nur: kann dann der Endverbraucher mit der Ware machen was er will. Innerhalb des einen Monats. Und dann einfach zurückgeben ???Wenn Du als gewerblicher Verkäufer auftrittst, gelten natürlich die Regeln für Gewerbetreibende. Ansonsten stünden Endverbraucher wahrscheinlich ziemlich oft als die Gelackmeierten da, weil ihr Verkäufer erklärt, 'Ätschebätsch - Fernabsatzgesetz gilt nicht, das war ja ein Privatverkauf'.
Ich betone noch einmal: Der Käufer selber hat versucht die Ware weiter zu verkaufen. Und das hat wohl nicht geklappt - ich soll jetzt herhalten
Er hat die Ware doch bewußt und gezielt weiter verkauft !!!
Die Felgen müssen wohl den Besitzer gewechselt haben. Denn angeblich bekommt er sie heute wieder zurück. Um sie dann wieder an mich zu schicken.Nein, hat er ja eben nicht, er hat es ja nur versucht.![]()
Zitat § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen:
[...] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist [...]
Wenn du es also noch nicht gemacht hast, würde ich ihm schleunigst eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen.![]()
Sorry, aber *Autsch*. Gewerblich bei eBay handeln und keine Ahnung über die Vertraglichen Verpflichtungen? Das kann auf dauer nicht gut gehen..
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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