jupp, geht- Kann ich weiterhin Gesellschafter der GbR bleiben oder nicht?
kommt auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich an. Grundsätzlich bist du dann jedenfalls in Frankreich steuerpflichtig.- Falls ja, muss das Einkommen in der BRD oder in Frankreich versteuert werden?
Gruß
Sven


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