nein, Kommissionsware kann nicht in die Insolvenzmasse eingehen. Du solltest daher schon schriftlich niederlegen, welche Artikel in seinem Shop angeboten werden.
Gruß
Sven
...angenommen, mein Chef geht in Insolvenz, seine Waren werden beschlagnahmt, meine Waren sind zum Verkauf in seinem Geschäft angeboten. Mein Gewerbeschein ist vorhanden. Dürfen meine Waren dann auch beschlagnahmt werden oder kann ich auf Herausgabe bestehen?![]()
....Jeder ist für sich selbst verantwortlich,....
by,....
Tina
nein, Kommissionsware kann nicht in die Insolvenzmasse eingehen. Du solltest daher schon schriftlich niederlegen, welche Artikel in seinem Shop angeboten werden.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Socken, Schals allgemein reicht denke ich nicht. Aber da der Chef die gleiche Ware ja idR nicht von mehreren Lieferanten haben sollte es reichen wenn Du die genaue Artikelbezeichnung auflistest und dann bei jeder Lieferung am Besten wohl den verbliebenen Altbestand sowie die Neuanlieferung zahlenmäßig auflistest. Evtl. solltest Du dir bei dem speziellen Problem aber auch bei einem auf Insolvenzrecht spazialisierten Anwalt kurz Rat einholen, das sollte ja schnell geklärt sein und damit nicht all zu teuer sein.
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