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Thema: Ware beschlagnahmen?:

  1. #1
    TP-Junior strunztina macht alles soweit korrekt Avatar von strunztina
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    Question Ware beschlagnahmen?:

    ...angenommen, mein Chef geht in Insolvenz, seine Waren werden beschlagnahmt, meine Waren sind zum Verkauf in seinem Geschäft angeboten. Mein Gewerbeschein ist vorhanden. Dürfen meine Waren dann auch beschlagnahmt werden oder kann ich auf Herausgabe bestehen?
    ....Jeder ist für sich selbst verantwortlich,....

    by,....
    Tina

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    nein, Kommissionsware kann nicht in die Insolvenzmasse eingehen. Du solltest daher schon schriftlich niederlegen, welche Artikel in seinem Shop angeboten werden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior strunztina macht alles soweit korrekt Avatar von strunztina
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    nein, Kommissionsware kann nicht in die Insolvenzmasse eingehen. Du solltest daher schon schriftlich niederlegen, welche Artikel in seinem Shop angeboten werden.

    Gruß
    Sven
    ...eine konkrete Liste mit einzeln aufgeführten Artikeln?, (der Warenbestand ändert sich ja täglich,...),... oder würde z.B.:

    Socken
    Schals
    Babyschühchen, ect.,....reichen ?....

    DANKE SEEEHR FÜR DIE iNFOS;::::
    ....Jeder ist für sich selbst verantwortlich,....

    by,....
    Tina

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Socken, Schals allgemein reicht denke ich nicht. Aber da der Chef die gleiche Ware ja idR nicht von mehreren Lieferanten haben sollte es reichen wenn Du die genaue Artikelbezeichnung auflistest und dann bei jeder Lieferung am Besten wohl den verbliebenen Altbestand sowie die Neuanlieferung zahlenmäßig auflistest. Evtl. solltest Du dir bei dem speziellen Problem aber auch bei einem auf Insolvenzrecht spazialisierten Anwalt kurz Rat einholen, das sollte ja schnell geklärt sein und damit nicht all zu teuer sein.

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