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Thema: Eintragung in die Handwerksrolle die Zweite

  1. #1
    TP-Newbie MellesP macht alles soweit korrekt
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    Angry Eintragung in die Handwerksrolle die Zweite

    Hallo!

    Ich habe den Beitrag "die Zweite" genannt, weil ein ähnlicher Beitrag schon existiert.
    Doch meine Fragen werden nicht wirklich dort beantwortet. Deshalb hier meine/unsere Problemstellung.

    Wir sind Beide voll berufstätig.

    Als Hobby haben wir angefangen Gold- und Silberschmuck herzustellen. Als unsere Schmuckschatullen voll waren, haben wir uns endschlossen unseren Überschuß per ebay und Onlineshop zu Verkaufen. Dafür haben wir dann (damit alles seine Ordnung hat) im Mai 2008 ein Gewerbe angemeldet.

    Jetzt hat die HWK diese Anmeldung in die Finger gekriegt und will das wir uns in die Handwerksrolle eintragen.

    Laut Anlage B1 sind wir ein zulassungsfreies Handwerk. Das versteh ich ja noch.
    Wir haben beide keine Ausbildung als Goldschmied oder ähnlich und verkaufen nur unseren "Überschuss".
    Ist also ein Hobby. Umsatz liegt meist unter 200Euro/Monat.

    Warum müssen wir uns da eintragen?
    Wir brauchen das nicht!
    Der Eintrag kostet 235,-Euro und die jährlichen Gebühren nochmal 142,-Euro.
    Soviel Geld haben wir noch gar nicht verdient!!!!!!
    Heißt ich muß das aus privater Kasse zahlen!!!

    Das ist doch nicht fair!!!!

    Gibt es Auswege? Sonderlösungen? Umsatzabhängige Ausnahmen?

    Danke für ALLE Antworten!!!

    LG

    Melanie

  2. #2
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    in § 113 HwO steht etwas zu den Beiträgen, aber nicht zu den Gebühren. Ich würde einfach bei der Handwerkskammer anrufen.
    http://www.gesetze-im-internet.de/hw...014110953.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Die Handwerkskammer selbst hat mir die Info über die 235,-Euro Gebühren gegeben. Steht auch so auf deren Homepage!

    Und ansonsten hieß es nur "Müssen Sie halt bezahlen! Is eben so! Is Gesetz!"

  4. #4
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    Stop! Geht es hier tatsächlich um die Eintragung in die Handwerksrolle (imho nicht nötig da zulassungsfrei) oder geht es um die (Zwangs-)Mitgliedschaft bei der HWK?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Newbie MellesP macht alles soweit korrekt
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    Also:

    Da kam ein Brief in dem stand: Sie müssen sich nach §xxx und § xxx eintragen ...... sind nicht zulassungspflichtig (sorry hab das Schreiben gerade nicht hie) Sie haben 4 Wochen Widerspruchsfrist. Wenn Sie sich nicht melden, dann tragen wir sie ein.
    Was und womit ich Widerspruch erheben kann: Keine Aussage!

    Dann rief ich dort an und die sagte mir dieses (steht auch genau so in deren Gebührentabelle):

    235,- Euro für " Eintragung einschl. Handwerkskarte von jur. Personen oder Personengesellschaften"

    plus

    142,- Euro "Grundbeitrag Gesellschaften, Einzelunternehmen, etc bis 7.700Euro Gewinn."

  6. #6
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    Stop! Geht es hier tatsächlich um die Eintragung in die Handwerksrolle (imho nicht nötig da zulassungsfrei) oder geht es um die (Zwangs-)Mitgliedschaft bei der HWK?
    auch zulassunsfreie Handwerke sind in einer separaten Liste einzutragen, § 19 HwO

    Gruß
    Sven
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  7. #7
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    Kostenpflichtig???
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Kostenpflichtig???
    Sicher. Warum sollte die HWK das kostenlos anbieten, was ihr der Gesetzgeber auferlegt hat?

    @MellesP:
    142,- Euro "Grundbeitrag Gesellschaften, Einzelunternehmen, etc bis 7.700Euro Gewinn."
    Dann hast Du da ja bereits die "Sonderlösung" nach der Du gefragt hast. Gewerbe die mehr als 7.700 Euro Gewinn machen, zahlen nämlich mehr.

    Die Sache ist relativ einfach: Ihr übt ein zulassunsgfreies Handwerk aus, nach der HwO hat die HWK solche Betriebe in einem gesonderen Verzeichnis zu führen.

    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre ggf. die Gewerbeausübung in Form des Reisegewerbes. Dann wäre die HWK nicht für Euch zuständig.

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  9. #9
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    Servus!

    Wie hier schon richtig geschrieben wurde sind Gewerke in die in der HwO erfasst sind, auch immer bei der HWK einzutragen, hinzu kommt die Zwangsabzocke, aääääääh "Mitgliedsgebühr" meine ich. Allerdings gibt es für kleinere Betriebe einen Rabatt () oder eben eine Befreiung von den Gebühren.

    Gruß, ein Handwerksmeister, der Gewerkschaften, HWK und IHK für ein lange überholtes System hält und dessen Anwalt ihm konsequent die Beträge vom Hals hält.

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