Man sollte das machen, was mit dem Kunden vereinbart wurde.
Bei einem Design müsste man eh erstmal schauen, ob ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Oft wurde das schon verneint (ich meine OLG Frankfurt z.B.).
Und selbst wenn der Kunde da was ändern will..
Entweder man ist so erbost, daß der Kunde sein Design zerhackt, daß man für den nichts mehr machen will, oder der Kunde ist sauer darüber, daß irgendein Designer ihm verbieten will, mit seinem Eigentum zu machen was er will, so daß er nicht mehr mit dem Designer arbeiten will..


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. Darf er das?
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