Hallo,
wollte mal wissen wie es rechtlich aussieht wenn man das Logo von Mc Cafe´ zu My Cafe´umfunkioniert und es dann als Poster Online verkauft?
Bsp.: Snickers = Suckers
Ford = Fuck usw.
Beste Grüße: Peat78
aka vektor von doom
www.tx-design.de
Du klaust damit deren Ihre Urheberrechte auch geistige Schöpfung somit verboten auch wenn man nur ein, zwei Buchstaben verdreht.
Ich würde auf jedenfall vorher prüfen lassen und nicht einfach nach Lust und Laune ein paar Buchstaben drehen.
Mfg. David
Urheberrechte kann man nicht klauen, sondern höchsten verletzen.
Das hat in den allermeisten Fällen mit Urheberrecht gar nichts zu tun - weil Logos in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind, es mangelt ihnen in der Regel an der nötigen Schöpfungshöhe.auch geistige Schöpfung somit verboten auch wenn man nur ein, zwei Buchstaben verdreht.
Hier geht es um Markenrecht, das ist eine andere Baustelle.
Charmin, Deine Antworten sind sicher gut gemeint, aber häufig nicht richtig. Sorry.
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Ja stimmt,
Urheberrecht schütz ja die geistige Schöpfung hat ja in dem Sinne nichts damit zu tun.
Aber trotzalledem ist es halt ein Markenrecht und man darf diese Namen nicht anwenden auch wenn man die Buchstaben verdreht ect.
Ich bin mir nicht genau sicher aber handelt es sich nicht um das Unternehmenskennzeichenrecht?
Mfg. David
P.s. @copy
Ich gebe ja die Antworten nach bestem Wissen ab und wenn ich mal falsch liege kann man ruhig verbessern, ich schau meistens dann um diesen jeweiligen Thema dann nochmals genauer an und suche viel im Internet nach, man kann nur dazu lernen.
Viel zu pauschal.
"Bei angewandter Kunst, wie zum Beispiel Gebrauchsgrafik oder Produktdesign, findet der Schutz der kleinen Münze keine Anwendung. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies mit der Möglichkeit des Geschmacksmusterschutzes für kunsthandwerkliche Arbeiten, welcher das Urheberrecht im unteren schützenswerten Bereich als lex specialis verdrängt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze
Nein. Ein weit verbreiteter Irrtum.in den allermeisten Fällen sind Firmenlogos urheberrechtlich geschützt.
Prominentes Beispiel: Das ARD-Logo.
Lesestoff:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsgrafik
http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe
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Hallo,
wie verhält es sich rechtlich, wenn ich Firmenlogos (z. B. "Esso" an einer Tankstelle, das Logo der Post, den Mercedesstern an einem Auto) von einem öffentlichen Gehweg fotografiere und dieses Bild dann z. B. in einem Webshop verkaufen möchte?
Danke schon mal im voraus für Antworten.
Gruß Lettle
Besitzt du die Nutzungsrechte?
Wenn nein, ist die Antwort immer die selbe: Du darfst nichts nutzen, wofür du keine Nutzungsrechte hast.
Etwas anderes wäre es, wenn irgendwo auf einem Foto ein Logo als Beiwerk auftauchen würde .., aber das ist ja bei dir eindeutig nicht der Fall. Also vergiss es.
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