Vertrauensvoll an deinen Ansprechpartner bei Sharp wenden, sollte die schnellste Möglichkeit sein, wenn der Anwalt von Sharp direkt eine Antwort bekommt.
Hallo,
nun hats mich auch erwischt.
Auf meiner Firmenseite hatte ich einen Flashfilm der Firma SHARP.
Dieser Werbefilm, stellte Module der Firma SHARP für Stromerzeugung (Photovoltaik) vor.
Diesen Proffessionell erstellten Werbefilm hat mir die Firma SHARP freundlicherweise für Werbezwecke zur Verfügung gestellt.
Nun erhalte ich gestern einen Brief von einem Rechtsanwalt aus München
der behauptet, dass in diesem Flashfilm ein Bild enthalten sei, welches gegen Urheberrechte eines seiner Mandanten verstößt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es eine Firma SHARP notwendig hat Werbefilme zu gestalten, die Bilder enthalten die gegen Urheberrechte verstoßen.
Ich weiss jetzt nicht wie ich mich verhalten soll.
Soll ich meinen Rechtsanwalt einschalten oder soll ich abwarten was da noch so kommt?
Harleylujar, Michael!!
Man sieht nur mit dem Herzen gut - das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar...
www.mikel-mueller.de
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Vertrauensvoll an deinen Ansprechpartner bei Sharp wenden, sollte die schnellste Möglichkeit sein, wenn der Anwalt von Sharp direkt eine Antwort bekommt.
oje... was hab ich damit auch schon für Ärger gehabt...
Mein Rat: auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen.
Auf jeden Fall einen (möglicht Urheberrecht-spezialisierten) Anwalt hinzuziehen
Und unbedingt die Fristen im Schreiben beachten.
Wenn sich das Schreiben an dich richtet, solltest du dich auf keinen Fall nur auf Sharp beziehen oder darauf verlassen, das die/der das schon machen. Da musst du raus. Klar ist es sinnvoll, dass auch ein Sharp-Anwalt eingeschaltet wird. Vielleicht kann der das auch offiziell übernehmen. Aber wenn, dann alles schriftlich fixieren.
Oje... viel Erfolg.
www.youtube.com/profile?user=mssfldt (Speedpainting)
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Danke für die Info.
Kann mir denn vielleicht einer Sagen, um welchen Betrag es hier wohl gehen mag?
Werde mich morgen an meine Rechtsberatung wenden. Ist wohl besser.
Harleylujar, Michael!!
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Schwer zu sagen.
Das Honorar, das dir der gegnerische Anwalt in Rechnung stellen will, wird vermutlich so um 300 - 500 Eur liegen. Kann auch mehr werden. Das richtet sich dann nach dem Streitwert. Wenn er einen Schadensersatz von 3000 EUR (weil wichtiges Bild seines Mandanten, ca. 2 Jahre genutzt - oder so, keine Ahnung...).
Ich hatte im jahr 2000 mal ne seite gebaut, auf der ein Screenshot aus einem Stadtplan eingebaut war. Die Seite ist dann leider unverändert und unbemerkt im Netz verblieben. Der gegnerische Anwalt hatte den Streitwert auf 2700 EUR gelegt, plus seine 500 Eur . Mein Anwalt hat dann 1500 Gesamtkosten rausgehandelt. Man, war das ärgerlich...
(Bitte nicht weiter nachfragen ...)
Wie gesagt, die Kerle sind knallhart und kenne keine Gnade...
Viel Glück.
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Welchen Betrag die von Dir haben wollen: Das kann wohl keiner beziffern.
Ich vermute die mahnen Dich und nicht Sharp ab weil denen ein Rechtsstreit mit Sharp zu gefährlich ist. Umgekehrt vermute ich leider auch, dass Sharp sich einen feuchten Dreck darum kümmert, wenn Du wegen Ihres Videos abgemahnt wirst. Von daher auch von mir der Rat: Vertraue nicht auf Sharp, kümmere dich selbst darum. Evtl. schafft es Dein Anwalt Kontakt zur Rechtsabteilung von Sharp aufzunehmen - aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
Ich habe jetzt von der Firma Sharp folgende Mitteiliung bekommen:
hiermit möchte ich Sie informieren, dass wir, Sharp, die Nutzungsrechte für das betr. Bild in August 2005 nicht mehr verlängert haben.
Ist doch toll ne?
Das nur zur Information.
Mein Rechtsanwalt hat mir schon mitgeteilt, mit dem Kläger bzw. deren Rechtsanwalt zu verhandeln
um anschließend die Fa. Sharp zu verklagen, weil sie der Informationspflicht gegenüber meiner Firma
nicht nachgekommen sind.
Die haben mir diesen Film ja schließlich für Werbezwecke zur Verfügung gestellt.
Harleylujar, Michael!!
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Uuuuffff. Das dürfte jetzt nicht so einfach werden, aus der Sache rauszukommen. Viel Glück dabei!
Das klingt ja wieder abenteuerlich.
Ich dachte man kauft ein Bild und hat es dann für immer?
Ist das nicht gängig so?
Halte uns mal auf dem laufenden, ich trau mich auch bald keine Bilder mehr zu bestellen oder kaufen.
Man sollte auf jedenfall die Lizenzbestimmungen oder AGB´s lesen. Wenn die nicht immer sooo lang wären.
Na ich wünsche dir auch viel Erfolg, hoffentlich hast du so nen langen "Atem" und den Streit durchzustehen...
Grüsse zulujaner
mannoman...
vielleicht helft es rauszufinden, ob es noch andere gibt, die ebenfalls den "Werbefilm" verwendet haben. Ggf. kann man sich dann abstimmen...
Viel Glück und Erfolg
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Werden die Nutzungsrechte nicht mehr verlängert dürfen das Bild enthaltende Filme (oder auch Prospekte) nicht mehr verwendet werden? Warum? Sie wurden doch erstellt als noch ein Nutzungsrecht bestand.
@designfanatiker: man zahlt ja nicht für das Erstellen-dürfen, sondern für die Nutzung in einem bestimmten Medium. Und die ist eben oft befristet.
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Aha. Gut zu wissen. Danke.
Man kann natürlich Buy-Out-Verträge abschließen. Dabei wird dann dem Nutzer das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Verwertung in sämtlichen Medien eingeräumt. Aber das kostet natürlich entsprechend.
Und da 'Werbung' meist ein eingebautes 'Verfallsdatum' hat – Werbung ist halt 'von gestern', wenn die nächste Kamapgne anläuft – werden eher eingeschränkte Nutzungsrechte erworben. Das ist ganz normal.
copy
... da billiger.Das ist ganz normal.
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