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Thema: MwSt-befreit Rechnung inkl. MwSt

  1. #1
    TP-Newbie yoggi macht alles soweit korrekt
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    MwSt-befreit Rechnung inkl. MwSt

    Hallo,

    habe folgendes Problem:

    Habe einen Vertrag in dem "1000€ plus geltende MwSt" als Honorar vereinbart wurde.
    Jetzt habe ich die Rechnung als Kleinunternehmer gestellt. Also ohne ausgewiesene MwSt aber mit dem Betrag von 1190€. Der Auftraggeber will aber nur 1000€ zahlen.

    Kann ich mich da auf den Wortlaut des Vertrages berufen und die 1190€ trotzdem fordern, oder hat mein Auftraggeber recht?

    Danke schon mal für Eure Hilfe

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Dein Auftraggeber hat recht... da du keine MwSt. ausweisen darfst und er somit keine Absetzen kann, darf ihn das ganze nur 1000 Euro kosten.
    Find ich ja schon dreist von dir diese Summe zu forden. Vielleicht solltest du dich mit dem Thema mal mehr auseinandersetzen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie yoggi macht alles soweit korrekt
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    Naja, was heißt dreist, ich hab das halt wortwörtlich genommen. Hätte ja auch drin stehen können "1000€ plus Tageshöchsttemperatur", dann hätt ich halt ne Rechnung über 1022€ gestellt.
    Aber stimmt schon, ich bin da recht blauäugig rangegangen. Kann ich ja dann wohl unter Erfahrungswerte abbuchen.

  4. #4
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    Tageshöchsttemperatur darfst du ja auch ausweisen, MwSt. nicht. Dafür musst du auch keine abführen. Der regelbesteuerte Unternehmer muss dies aber und hat somit auch nur 1000 Euro Einnahmen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von yoggi Beitrag anzeigen
    Kann ich mich da auf den Wortlaut des Vertrages berufen und die 1190€ trotzdem fordern, oder hat mein Auftraggeber recht?
    Wenn Du in den 1190 Euro Mehrwertsteuer ausweist ja, ansonsten aber ganz sicher nicht. Der Vertrag sagt doch Explizit, das alles was über 1000 Euro liegt Mehrwertsteuer sein müsste, das ist es aber ja nicht.Von daher fühlt sich Dein Kunde zu Recht verarscht.

    Warum informierst Du doch nicht vorher anstatt erst den Kunden vollkommen unnötig und ungerechtfertigt zu verärgern?

  6. #6
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    Einen finanziellen Vorteil hättest Du doch bei Erhalt dieser zusätzlichen
    190,00 € auch nicht gehabt.

    Du hättest diesen Betrag doch mittels Umsatzvorsteueranmeldung ans Finanzamt abführen müssen.
    Sei froh, erspart ne Menge zusätzlicher Arbeit und Prüfungungen vom Finanzamt.

    Also, was solls?
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  7. #7
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    Zitat Zitat von MichaelM Beitrag anzeigen
    Einen finanziellen Vorteil hättest Du doch bei Erhalt dieser zusätzlichen 190,00 € auch nicht gehabt.
    Doch. Sein Gedanke war ja, das ganze nicht als Mehrwertsteuer auszuweisen und so aus 1000 Euro + 190 Euro Mehrwertsteuer 1190 Euro für sich zu machen... Grenzt eigentlich schon fast an unlautere Methoden.

  8. #8
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Doch. Sein Gedanke war ja, das ganze nicht als Mehrwertsteuer auszuweisen und so aus 1000 Euro + 190 Euro Mehrwertsteuer 1190 Euro für sich zu machen... Grenzt eigentlich schon fast an unlautere Methoden.
    Pfui, aber dann müßte die Rechnung ja einen Betrag von 1416,10 € ausweisen.!!
    usw.
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