nach 2008 kommt doch 2009: also Kündigung zum 31.12.2009!
E.
Es geht um Gewerberäume. Mietvertrag 1 Jahr, der sich automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.
Kündigungsfrist 1 Jahr zum Jahresende.
Am 03.09.2008 kann demnach nur bis zum 31.12.2010 gekündigt werden.
Mir erscheint die Länge der Frist am Rande der Sittenwidrigkeit.
Ich würde mich freuen, wenn jemand das bestätigen oder dementieren könnte.
Gruß
Alberich
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
nach 2008 kommt doch 2009: also Kündigung zum 31.12.2009!
E.
Richtig! Wenn jetzt auch noch ein Beitrag zur Sache folgen würde...
D.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Hmmm, sicherlich ist meine Laienmeinung auch nicht unbedingt das was du lesen möchtest... aber ich denke
1. kann bei B2B-Beziehungen doch alles mögliche vereinbart werden, hier ist ja kein "Verbraucher" zu schützen
2. wenn diese Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, ist das doch auch Sicherheit. Ich wollte mit einem Geschäft nicht innerhalb 3 Monaten auf der Straße sitzen müssen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Was soll daran sittenwidrig sein, wenn die Bedingungen ganz klar und eindeutig zur Unterschrift bekannt sind?
yep, für Gewerbemietrecht gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften, wie sie im privaten Mietrecht bekannt sind.
ein gewerblicher Mietvertrag wird einfach zwischen den Beteiligten frei ausgehandelt
du kannst natürlich versuchen, einen Nachmieter anzubieten, um selber früher aus dem Vertrag raus zu kommen.
Oft ist es dem Vermieter lieber, dass auch nur übergangsweise die gewerbliche Fläche genutzt wird statt leer steht (zumindest bei Ladenlokalen ist das so, einfach eine Prestigefrage ... Leerstand wirft auch ein schlechtes Bild auf den Vermieter)
Vermieter kann aber auch einfach auf Erfüllung des Vertrages bestehen, also dass der Mieter artig die Vertragslaufzeit durchbezahlt, egal ob die Fläche leer steht oder genutzt wird
Sittenwidrig? Musste ich ein bisschen schmunzeln. Alle Gewerberäume von denen ich weiß, haben 3 Jahre Laufzeit :-)
01.07.08 unterschrieben nun kann ich am 03.09.08 frühestens zum 30.06.11 kündigen ... und nicht mal das ist sittenwidrig :-)
Also in meinen Augen ist an einem Jahr Kündigungsfrist nichts schlimmes ...
Grüße
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