Der Sinn eines Markenschutzes ist es ja, nicht urheberrechtlich schutzfähige Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr zu schützen. Kann der Bekannte keine Ansprüche z.B. übers Namensrecht ableiten, kann er sich auch nicht uerstellen (naja, er kann es schon versuchen, denke aber nicht, daß er damit erfolg hätte). Solche Fragen sollten aber in einer anwaltlichen Beratung geklärt werden, die eigentlich für jeden Firmengründer selbstverständlich sein sollte.


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