Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 05.09.2008, 19:04   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2007
Sternchen3 macht alles soweit korrekt

Vertrag per E-Mail und Post


Hallo, ist ein Agenturvertrag (Agentur-Dienstleister) rechtswirksam wenn man ihn mit einem Bild als Unterschrift unterzeichnet und per E-Mail im PDF- oder Wordformat an den Vertragspartner sendet.

Dieser kann diesen dann ausdrucken unterschreiben und zurücksenden oder ebenfalls mit "Bildunterschrift" per E-Mail zurücksenden.

Ist so etwas gültig oder wäre es mit digitaler Unterschrift gültig?
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.09.2008, 21:11   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Ich denke nur mit Signatur. Einen Scan der Unterschrift kann am Ende jeder drauf kopieren, denke das würde vor Gericht nicht Bestand haben. Bei uns in der Firma gehen die Dokumente immer vorab mit solchen Scans als Unterschrift per Mail oder Fax raus, das Original mit Originalunterschrift geht dann ein paar Tage später per Post raus.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2008, 21:14   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Adromir
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
Adromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine User
Moment. Der vertrag ist in dem Moment gültig, wenn beide Vertragspartner sich auf den Inhalt geeinigt haben, und eine übereinkommende Willenserklärung geäußert haben. Ungültig wäre der Vertrag nur, wenn innerhalb des Vertrages selbst eine gewisse Form vereinbart wurde und diese nicht eingehalten wird.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 11:44   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2007
Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Ich nehme an mit Willenserklärung meinst du die Unterschrift. Der Rest ist mir klar.

Aber es gibt doch auch Verträge die aufgrund Ihrer Form von vornherein nicht gültig sind, bzw. aufgrund Ihrer Unterschrift.

Oder für was gibt es sonst eine digitale Signatur? Das muss doch noch einmal eine spezielle Sicherheit darstellen, die bei einem Streitfall oder einer Vertragsstrafe denn Vertrag dann rechtsgültig macht?
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2008, 13:23   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Adromir
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
Adromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine User
Die Willenserklärung ist nicht die Unterschrift, sondern die Bekundung, daß man zu diesen und jenen Bedingungen mit Vertragspartner X einen Vertrag abschließt. Dies kann natürlich durch die Unterschrift auch bekundet werden.

Man gehe in einen Bäckerladen und bestelle 10 Brötchen. Der Verkäufer nennt den Preis von 2,50€ und wenn man dies annimmt und den Preis bezahlt, ist der Vertrag geschlossen.

Grundsätzlich unterliegen Verträge in dt. (ausser Verträge über Immobiliengeschäfte, Mietverträge, Bürgschaften und Testamente sowie die Kündigung eines Arbeitsvertrages) keiner Formvorschrift. Man kann sie mündlich, fernmündlich (per Telefon), durch Handschlag, durch konkludentes (schlüssiges) Handeln (z.B. Annahme des Beförderungsvertrages durch einsteigen in den Bus), in Schrift- oder Textform oder halt in elektronischer Form abschließen.

Anders ist es, wie schon gesagt, wenn im Vertrag selber eine gewisse (gewillkürte) Form vereinbart wurde. Dann ist der Vertrag nur wirksam, wenn die beidseitig vereinbarte Form eingehalten wurde.

Manchmal ist bei Arbeitsverträgen eine Form durch übergeordnete Tarifverträgen festgelegt (z.B. beim öffentlichen Dienst). Gesetzliche Vorschriften zur Form des Arbeitsvertrages gibt es aber keine.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Vertrag per E-Mail und Post [Arbeitsrecht] Vertrag per E-Mail und Post
« Mal wieder ein paar Fragen zu AGB... | Künstlerpersönlichkeitsrecht »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Band-Vertrag Open-Music.biz Recht & Co 8 01.08.2007 13:39
PDF - E-Mail-Text beim Versand und Auswahl E-Mail-Anwendung manunited Druckstudio 0 05.07.2006 17:18
Dsl Vertrag bei Freenet! powerfly Einfach so ... 3 16.03.2005 16:23
mail(): erzeugtes mail als txt-datei an datenbank anhaengen mimamo Traum-Dynamik 11 02.03.2005 13:33
Webdesign - Vertrag und AGB screamfine Archiv 5 12.10.2004 17:06


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:56 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67