Imho handelt er mit diesem Verkauf immer noch gewerblich. Auch die Einnahmen sind dem Gewerbe zuzuordnen oder hat er den Posten schon ordnungsgemäß in sein Privateigentum überführt?
Hallo TP`ler,
ein guter bekannter von mir hatte ein schuhladen (hochwertige italienische schuhe) bei uns in der stadt.
jetzt musste er aber aus privaten gründen schliessen und hat noch einen warenrestbestand im wert von ca. 7.000€
meine frage ist: darf ich seine ware mit meinem privaten account verkaufen (ich dachte an einen komplettpaket und nicht die schuhe einzeln verkaufen)?
vielen dank im vorraus
a.ko
Imho handelt er mit diesem Verkauf immer noch gewerblich. Auch die Einnahmen sind dem Gewerbe zuzuordnen oder hat er den Posten schon ordnungsgemäß in sein Privateigentum überführt?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Bei der Sache würde ich gut aufpassen, dass es nicht zu Abmahnungen kommt.
Warum eröffnet denn er nicht einfach einen gewerblichen Account? Ist doch keine soooo grosse Sache, oder?![]()
ob das nach ebay Richtlinien ok ist, frag mal die AGB's von EBay... denke mal nein.
wenn du damit verhindern willst, dass du/ dein Freund kein Widerrufsrecht nach BGB einräumen muss, so geht das nicht...
Steuerrechtlich wirft das Ganze aber auch andere Probleme auf... dafür sind die Angaben jedoch zu ungenau...
...nee, wir (ich und er) wollen weder steuern hinterziehen oder widerrufsruft umgehen.
der kollege ist auf dem marktplatz nicht angemeldet und kennt sich mit e-commerce überhaupt nicht aus.da hat er mich gefragt ob ich das machen könnte.
für das komplette paket kommen wahrscheinlich ehe nur gewerliche als käufer in frage.gibt es da vielleicht ausser ebay portale wo man sowas anbieten kann?
Zweite Hand, Regional-Presse, ...
Man könnte noch 0815/Flyer "Geschäftsausgabe""an Bäumen nageln"
Hood.de soll es noch geben.
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