Du bekommst die Ausländische Mehrwertsteuer gar nicht so einfach zurück. Das dt. Finanzamt wird Dir diese niemals auszahlen, Du musst einen entsprechenden Antrag in Frankreich einreichen.
Hoffe der Präfix is richtig.
Wollte ma frage wie es aussieht.
Wenn ich bei einem Händler in Frankreich Ware einkaufe für meinen Shop kann der mir doch ne Netto-Rechnung geben oder? Wenn ich eine UST-ID habe.
Weil ob der nu seine Steuern abführt und ich mir meine 19% vom FA wiederhole oder die Rechnung gleich netto is, is doch eigentlich egal oder net?
Du bekommst die Ausländische Mehrwertsteuer gar nicht so einfach zurück. Das dt. Finanzamt wird Dir diese niemals auszahlen, Du musst einen entsprechenden Antrag in Frankreich einreichen.
Ok wie sieht sowas aus wie mache ich das?
Weil n anderer Händler aus Frankreich berechnet mir nur netto preise
Auf die Sachen die ich da Kaufe sind aber laut Bestellliste auch 19%
Also wenn ich dann aus Frankreich was einkaufe.
Wo muss ich das dann bei Elster am ende des Monats angeben.
Muss das da angegeben werden? Wenn ja was genau der gesammte Rechnungspreis?
Sorry, hab ich jetzt nicht im Kopf was für Werte bei der Versteuerung eingegeben werden müssen. Aber Elster erklärt ja...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Kommt da eventuell dann bei 91 der Netto-Rechnung
bzw. bei 95 die Brutto-Rechnung rein?
Noch mal ne andere frage siehe Bild 2.
Bei Punkt 24. (43) kommt da alles rein was ich
z.B. in die Schweiz usw. versende? Also alles was ich verkaufe aber keine MwSt mit auf der Rechnung hat?
Da bin ich auch noch dabei :-), denn ich muss in ein paar Tagen das so abgeben (Dienstleistung, eines bekannten Luxemburgischen Unternehmens und eines US-Ablegers, der in Irland sitzt),
Du musst auf jeden Fall bei der Erklärung Dir die Umst 19% draufpacken und darfst sie dann, im Normalfall, wieder abziehen.
Willst Du Ware kaufen oder eine Dienstleistung beziehen? Ich denke das wird nämlich unterschiedlich gebucht (große Vermutung). Am Ende kommt aber eben (immer??) eine 0 raus!?!
... innergemeinschaftlicher Erwerb, das steht doch alles dran, oder?
@ tapefire - du musst was suchen wie Leistungen für die der Leistungsempfänger die Steuerschuldnerschaft nach §13b...
Geändert von dorintia (04.10.2008 um 11:00 Uhr) Grund: Tippfehler dürfen nicht behalten werden
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@dorinta Danke für den Tipp, ich habe das jetzt auch so verstanden und mir sogar den Genuß des Orginalgesetzes ausgesetzt. Und durch einige Beispiele halbwegs verstanden.
Super ist es auch das ich ne ZM machen darf, wegen einer Nettorechnung an ein belgisches Unternehmen. Was für ein Aufwand!
na ja, m.E. hat das mit § 13b UStG nichts zu tun.
Wenn du in Frankreich mit einer dt. USt-Id etwas einkaufst ist der Lieferort in aller Regel Frankreich und unterliegt der franz. USt. Der Versand dieser Ware stellt in Frankreich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (vgl.§ 4 1.b) UStG (entspr.!) ) dar.
Deshalb erfolgt die Rechnung netto.
Für dich handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb i.S.d. § 1a UStG. Folglich _gilt_ der Erwerb als in Deutschland bewirkt (§ 3d UStG). D.h. er ist in Deutschland auch steuerbar. Dieser Erwerb ist für dich gemäß § 4b Nr. 4 iVm. § 15 III UStG allerdings nicht steuerpflichtig.
P.S.: Schweiz ist nicht EU!!! Daher gelten hier andere Regelungen.
bin ich jetzt blind? Wo steht denn in dem Thread, dass die aus Frankreich erworbene Ware weiterveräußert wird an Unternehmer in andere Staaten?Dieser Erwerb ist für dich gemäß § 4b Nr. 4 iVm. § 15 III UStG allerdings nicht steuerpflichtig.
P.S.: Schweiz ist nicht EU!!! Daher gelten hier andere Regelungen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ich glaub jetzt ist das Durcheinander perfekt.....![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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