Normalerweise kannst Du (zB bei 1&1) über deine Phoneflat im DSL-Paket zusätzliche Rufnummern anlegen. Die haben dann ganz normal deine Stadtvorwahl.
2. Variante: Telefon ab 20:00 lautlos stellen ;-)
Hallo TPs,
ich bin freiberuflich tätig und habe mir eine Internet-Präsenz gebastelt. Nun habe ich ein Problem wegen des Impressums. Da ich keinen Firmensitz habe, musste ich natürlich meine Privatadresse und -telefonnummer angeben.
Nun hatte ich einige Probleme mit beleidigenden Gästebuch-Eintragungen. Diese habe ich gelöscht. Aber jetzt ruft regelmäßig jemand um Mitternacht bei mir an. Da es zeitlich im Zusammenhang zu stehen scheint, frage ich mich wie ich das in der Zukunft vermeiden kann. Leider kann ich in den nächsten 11 Monaten das mit der Rufnummer nicht ändern. Dann werde ich mir eine eigene geschäftliche Nummer zulegen.
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen ?!
Danke, Teazer.
P.S.: Sollte ich jemanden finden, der für mich Briefkasten spielen würde (sprich: eine c/o-Adresse), wäre das im Impressum eigentlich erlaubt?
P.S.S.: Ist es in Ordnung als Telefonummer einen Voice-Mail-Anbieter anzugebe. Wenn ich nicht zu Hause bin, sprechen die Kunden ja auch auf den AB!?
Geändert von Teazer (09.10.2008 um 13:49 Uhr)
Normalerweise kannst Du (zB bei 1&1) über deine Phoneflat im DSL-Paket zusätzliche Rufnummern anlegen. Die haben dann ganz normal deine Stadtvorwahl.
2. Variante: Telefon ab 20:00 lautlos stellen ;-)
nein, auf gar keinen Fall!
eine "fremde" Adresse im Impressum dürfen nur wenige bestimmte Personen angeben, um aus berechtigten Gründen ihre Privatsphäre zu schützen.
Bei bekannten Schauspielern, Models o.ä. ist z.B. zulässig, dass nur die Agenturadresse im Impressum genannt wird.
finde leider gerade keinen passenden Link dazu, suche wohl falsch ... Zeit für's Bett![]()
Wir haben im Traum-News auch gerade einen aktuellen Thread, da vom BMJ ein Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht wurde. Schau da mal rein.
Unter Kontaktinformationen steht z.B.:
Und dann noch:• Mindestens Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse
• Zwischen den Gerichten ist strittig, ob
eine telefonische Erreichbarkeit zwingend erforderlich ist oder ob ein Anrufbeantworter ausreicht• Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und geben Sie eine erreichbare Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse an.
- statt der Angabe einer E-Mail-Adresse die Bereithaltung einer
- elektronischen Anfragemaske ebenso geeignet ist (ein Kontaktformular anstelle einer E-Mail-Adresse reicht nach Auffassung mancher Gerichte nicht aus)
So sieht die Empfehlung vom Gesetzgeber aus.vollständige (ladungsfähige) Postanschrift
• Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer
• Nicht ausreichend: Postfach
Ob und wie man sich an diesen Leitfaden halten sollte, sei jetzt mal dahin gestellt.![]()
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)