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12.10.2008, 01:43
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#1
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Guest
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AGB selber machen oder Anwalt machen lassen? Empfehlung?
Guten Abend,
Ich überlege bei Ebay gewerblich zu handeln, dazu brauche ich ja eine AGB und muss den Kunden über seine Widerrufsrechte informieren. Mit dem Widerrufsrecht ist es meiner Meinung nach gar nicht so schwierig; meistens steht ja bei allen Online Shops fast das gleiche. Bei der AGB könnte ich doch rein theoretisch so vorgehen, dass ich mir einen Online Shop raussuche, der in etwa das gleiche macht was ich machen werde und seine AGB so übernehme, dass ich einige Sachen ändere(z.B. bei der Frage, was genau verkauft wird oder wie der Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird).
Ist es sinnvoller so voranzugehen (denn ich habe bereits bei Powersellern gesehen diee relativ kurze übersichtliche und verständliche AGBs besitzen) oder sollte ich wohl doch den anderen teuren Weg gehen, indem ich einen Anwalt beauftrage? (Gott sei Dank haben wir einen "Familienfreund", der das wesentlich günstiger machen würde) - Dennoch will ich hier eventuell meinen eigenen Kopf nutzen.
Dennoch, was empfiehlt ihr mir?
Danke, Gruß mrblackwhit
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12.10.2008, 04:03
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von mrblackwhit
Guten Abend,
Ich überlege bei Ebay gewerblich zu handeln, dazu brauche ich ja eine AGB
und muss den Kunden über seine Widerrufsrechte informieren. Mit dem Widerrufsrecht ist es meiner Meinung nach gar nicht so schwierig; meistens steht ja bei allen Online Shops fast das gleiche. Bei der AGB könnte ich doch rein theoretisch so vorgehen, dass ich mir einen Online Shop raussuche, der in etwa das gleiche macht was ich machen werde und seine AGB so übernehme,
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Da wäre ich ganz vorsichtig. Auch AGB unterliegen dem Urheberrecht.
Einfach eine klauen und anpassen ist nie eine gute Idee – erstens eben wegen des UrhG und zweitens: nur weil jemand AGB über einen Text schreibt, heisst das noch lange nicht, dass rechtlich auch alles einwandfrei ist, was dann folgt. Da kann auch Stuss drin stehen, besonders dann wenn ein Laie sich gedacht hat, ich kopiere einfach eine andere und schreibe sie auf mich um ...
Wenn Du rechtssichere AGB willst, lass' sie durch einen spezialisierten Anwalt erstellen oder zumindest checken (falls Du Dir zutraust, selbst Deine AGB zu schreiben).
copy
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12.10.2008, 12:57
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von mrblackwhit
Ich überlege bei Ebay gewerblich zu handeln, dazu brauche ich ja eine AGB
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Nein, brauchst Du nicht.
Zitat:
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und muss den Kunden über seine Widerrufsrechte informieren. Mit dem Widerrufsrecht ist es meiner Meinung nach gar nicht so schwierig; meistens steht ja bei allen Online Shops fast das gleiche.
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Da würde ich an Deiner Stelle auf die überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung zurückgreifen.
Ich würde nur dann eigene AGB machen, wenn Du sicher bist, dass Du welche brauchst. Ansonsten einfach nichts machen ans BGB halten.
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12.10.2008, 14:13
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#4
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Guest
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Genau die Muster Wiederrufsbelehrung hatte ich eh vor zu übernehmen. Ich werde mich mal erkundigen, wann man denn nun definitiv eine AGB braucht oder nicht - sonst verzichte ich einfach auf diese.
Gruß
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12.10.2008, 16:00
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von mrblackwhit
Ich werde mich mal erkundigen, wann man denn nun definitiv eine AGB braucht
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Grundsätzlich braucht man niemals AGB. Es gilt immer das BGB. Sind Punkte im BGB offen gehalten und können durch die Vertragspartner vereinbart werden, selbst dann braucht man keine AGB. Doch werden diese Vereinbarungen nicht individuell getroffen, sondern beinhalteten der Vertrag Formulierungen, die für eine vielzahl von Vertragsabschlüssen verwendung findet, dann hat man auch schon AGB ohne diese so zu benennen.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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12.10.2008, 21:33
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Heilbronn
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Hallo Zusammen,
eine AGB sollte jeder Gewerbetreibende haben. Diese Juristische Personen unterliegen dem HGB. Da der Käufer in der Regel eine Privatperson also eine natürlich Person ist, unterliegt er dem BGB. Im BGB werden die Privat-Verbraucher immer geschützt.
Auf jedenfall würde ich eine AGB anfertigen. Diese kannst Du detailliert auf Deine Firma zuschneidern lassen... und auf alle Fälle würde ich einen Anwalt noch darüber schauen lassen, damit diese wirklich wasserdicht sind.
Geändert von Doory (12.10.2008 um 21:41 Uhr).
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12.10.2008, 22:11
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Diese Aussage halte ich in dieser verallgemeinerten Version für falsch. Nennen doch mal bitte konkret Fälle, in denen ein gewerbetreibender gravierende Nachteile hat, die er durch AGB rechtlich zulässig auf den Verbraucher abwälzen kann.
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12.10.2008, 22:53
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#8
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Guest
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Das man keine AGB braucht, hatte ich hier im Forum schon einmal gelesen.. ist mir um ehrlich zu sein neu. In letzter Zeit dachte ich aufgrund der Abmahnwelle, dass auch Leute abgemahnt werden, die keine AGB haben. Habe aber bemerkt, dass nur jene abgemahnt wurden, die unzulässige Klauseln innerhalb der AGB hatten.
Gruß
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13.10.2008, 07:01
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Eben wenn man sich schon AGB anfertigt,
sollte man einen RA drüber sehen lassen um "unnötige" Klauseln auszuschließen.
Mir sind keine Fälle bekannt,
welche bestätigen das man abemahnt wird nur weil man über die AGB nicht verfügt.
Eine gescheite Widerrufsbelehrung wäre empfehlenswerter.
__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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14.10.2008, 11:08
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2008
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@ Doory: sei bitte vorsichtig mit deinem Halb-"wissen". Was du geschrieben hast ist natürlich Mist: Das HGB richtet sich an Kaufleute. Kaufleute ist nicht gleichzusetzen mit juristischen Personen. Es wird zwar im HGB ab und an von Kapitalgesellschaften gesprochen, diese werden aber z.B. im AktG, GmbhG oder im BGB (!!!) geregelt (Verein, Stiftung).
Der Verbraucherschutz im BGB widerum unterscheidet zwischen Unternehmer und Privatperson. Auch wenn sich Kaufmann, Gewerbetreibender und Unternehmer häufig inhaltlich überschneiden, ist das nicht das Gleiche!!!
Das HGB enthält einige formelle Vereinfachungen für Kaufleute untereinander, aber grds. gilt das BGB (auch für Kaufleute untereinander) als materielles Vertragsrecht.
@mrblackwhit: die Leute werden abgemahnt, weil sie kein (vollständiges) Impressum haben. Das Fehlen von AGB's ist nicht abmahnungsfähig.
@all: wirksame AGB's haben für den Händler enorme Vorteile. Ohne AGB's gelten immer die Regelungen des BGB's, der ZPO, HGB etc.
Diese sind stellenweise sehr freizügig bezüglich Gewährleistungspflichten, sehr ungenau, was Rügeobliegenheiten des Käufers anbelangt usw.
Wenn ihr wirklich das Geld für einen Anwalt sparen wollt, fragt doch bei der IHK oder einer ähnlichen Stelle nach. Auf keinen Fall im Internet kopieren. Es ist selten, dass ich bei ebay eine fehlerfreie AGB finde! Da ist das Risiko zu groß, dass ihr euch ein Kuckucksei einfangt.
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14.10.2008, 23:05
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Heilbronn
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@ ThomasMo & fitheach:
Ihr habt Recht...ich war da wohl bissle zu voreilig...werde in Zukunft vorsichtiger sein!
Aber ich danke Euch :-)
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