Wenn das Werk das verwendet wurde, urheberrechtlich geschützt ist, dann muss er eigentlich alle Fragen.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter und kein Henker..
Und auch nicht alles, was nach was aussieht, unterliegt dem Schutz des urheberrechts.
Für die Verwendung in einem Buch könnte es zusätzlich durch die Verwendung als Bildzitat gedeckt sein.


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