Wenn darin eine Willenserklärung von beiden Seiten zu erkennen ist, ja!
Über einem Vertrag muss nicht immer "Vertrag" drüberstehen ;-), entscheidend ist was drin steht.
Hallo. Gilt eine sogenannte Auftragserteilung die von Dienstleister (nur digital) und Kunde (per Hand) unterschrieben wurde und in der die Aufgaben, die Dauer und die Bezahlung festgelegt werden gleichzeitig als Vertrag?
Wenn darin eine Willenserklärung von beiden Seiten zu erkennen ist, ja!
Über einem Vertrag muss nicht immer "Vertrag" drüberstehen ;-), entscheidend ist was drin steht.
Ja, es ist doch dann eine Willenserklärung wenn drin steht was, wie und bis wann gemacht werden soll und was es kostet oder?
Noch mal kurz eine andere Frage dazu: Hat der Dienstleister einfach so die Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen, wenn ich ordnungsgemäß bezahle oder anders gefragt, was müsste vorgefallen sein, damit er aus dem Vertrag rauskommt?
Es ist kein besonderer, sondern ein ganz normaler Werkvertrag bzw. eine Auftragserteilung (ohne Kleingedrucktes). Es stehen nur die Dinge darin, die ich bereits mehrfach genannt habe.
Deshalb bezieht sich meine Frage ganz allgemein darauf aus welchen Gründen ein Dienstleister die Möglichkeit hat aus einem Standard-Werkvertrag auszusteigen?
Ist es nun ein Werkvertrag oder eine Auftragserteilung, die Vertragscharakter hat?
Ganz allgemein zum Beispiel aus dem Grund, dass der Vertrag Bestandteile enthält, die rechtswidrig sind. Oder weil Nebenabsprachen getroffen wurden, die in dem Vertrag nicht berücksichtig sind. Oder weil eine der Vertragsparteien meint, dass sie einen Grund habe, auszusteigen. Oder aus 1000 anderen Gründen.Deshalb bezieht sich meine Frage ganz allgemein darauf aus welchen Gründen ein Dienstleister die Möglichkeit hat aus einem Standard-Werkvertrag auszusteigen?
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Hallöchen
schau mal hier ist ein Link zu diesem Punkt wo es genau erläutert wird vielleicht helfen dir die Infos ja schon weiter
http://www.it-recht-kanzlei.de/laufz...reelancer.html
lieben gruss Extravaganza
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