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Thema: Auftragserteilung gleich Vertrag?

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Auftragserteilung gleich Vertrag?

    Hallo. Gilt eine sogenannte Auftragserteilung die von Dienstleister (nur digital) und Kunde (per Hand) unterschrieben wurde und in der die Aufgaben, die Dauer und die Bezahlung festgelegt werden gleichzeitig als Vertrag?

  2. #2
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    Wenn darin eine Willenserklärung von beiden Seiten zu erkennen ist, ja!
    Über einem Vertrag muss nicht immer "Vertrag" drüberstehen ;-), entscheidend ist was drin steht.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  3. #3
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Ja, es ist doch dann eine Willenserklärung wenn drin steht was, wie und bis wann gemacht werden soll und was es kostet oder?

    Noch mal kurz eine andere Frage dazu: Hat der Dienstleister einfach so die Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen, wenn ich ordnungsgemäß bezahle oder anders gefragt, was müsste vorgefallen sein, damit er aus dem Vertrag rauskommt?

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Noch mal kurz eine andere Frage dazu: Hat der Dienstleister einfach so die Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen, wenn ich ordnungsgemäß bezahle oder anders gefragt, was müsste vorgefallen sein, damit er aus dem Vertrag rauskommt?
    Das kann keiner beantworten, der die Vertragsinhalte nicht kennt. Also fragst Du am besten jemanden, dem Du den Vertrag zeigst und der Dir auch Rechtsberatung erteilen _darf_.

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  5. #5
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Es ist kein besonderer, sondern ein ganz normaler Werkvertrag bzw. eine Auftragserteilung (ohne Kleingedrucktes). Es stehen nur die Dinge darin, die ich bereits mehrfach genannt habe.

    Deshalb bezieht sich meine Frage ganz allgemein darauf aus welchen Gründen ein Dienstleister die Möglichkeit hat aus einem Standard-Werkvertrag auszusteigen?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Es ist kein besonderer, sondern ein ganz normaler Werkvertrag bzw. eine Auftragserteilung (ohne Kleingedrucktes). Es stehen nur die Dinge darin, die ich bereits mehrfach genannt habe.
    Ist es nun ein Werkvertrag oder eine Auftragserteilung, die Vertragscharakter hat?

    Deshalb bezieht sich meine Frage ganz allgemein darauf aus welchen Gründen ein Dienstleister die Möglichkeit hat aus einem Standard-Werkvertrag auszusteigen?
    Ganz allgemein zum Beispiel aus dem Grund, dass der Vertrag Bestandteile enthält, die rechtswidrig sind. Oder weil Nebenabsprachen getroffen wurden, die in dem Vertrag nicht berücksichtig sind. Oder weil eine der Vertragsparteien meint, dass sie einen Grund habe, auszusteigen. Oder aus 1000 anderen Gründen.

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  7. #7
    TP-Junior Extravaganza ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Es ist kein besonderer, sondern ein ganz normaler Werkvertrag bzw. eine Auftragserteilung (ohne Kleingedrucktes). Es stehen nur die Dinge darin, die ich bereits mehrfach genannt habe.

    Deshalb bezieht sich meine Frage ganz allgemein darauf aus welchen Gründen ein Dienstleister die Möglichkeit hat aus einem Standard-Werkvertrag auszusteigen?

    Hallöchen

    schau mal hier ist ein Link zu diesem Punkt wo es genau erläutert wird vielleicht helfen dir die Infos ja schon weiter
    http://www.it-recht-kanzlei.de/laufz...reelancer.html

    lieben gruss Extravaganza

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