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Alt 13.10.2008, 13:55   #1
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unwesentliche kleine Vertragsänderung


Hallo. Kann man, wenn in einem Vertrag eine kleine Änderung wegen gesetzlicher Veränderungen vorgenommen werden muss (z.B. Erniedrigung eines von einer Agentur für einen Dienstleister an eine Behörde zu zahlenden Beitragssatzes), diese Änderung auch anders als mit erneutem ändern, unterschreiben und zurücksenden des Vertrages regeln? Also mit weniger Aufwand
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Alt 13.10.2008, 18:28   #2
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Zitat:
Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
Hallo. Kann man, wenn in einem Vertrag eine kleine Änderung wegen gesetzlicher Veränderungen vorgenommen werden muss (z.B. Erniedrigung eines von einer Agentur für einen Dienstleister an eine Behörde zu zahlenden Beitragssatzes), diese Änderung auch anders als mit erneutem ändern, unterschreiben und zurücksenden des Vertrages regeln? Also mit weniger Aufwand
Sicher, auch mündliche Verträge sind Verträge. Bleibt halt immer das Problem der Beweisbarkeit im Streitfall. Auf der sicheren Seite bist Du nur mit dem oben beschriebenen Verfahren.

Bezieht sich dieses "Erniedrigung eines von einer Agentur für einen Dienstleister an eine Behörde zu zahlenden Beitragssatzes" auf die KSA?

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Alt 13.10.2008, 23:23   #3
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@copy

Ja richtig. Diese wird ja 2009 günstiger.

Ich habe diese Verträge gerade erst verschickt, natürlich noch mit dem für 2008 gültigen Beitragssatz. Was würdest du in diesem Fall tun?
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Alt 14.10.2008, 00:20   #4
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Zitat:
Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
@copy

Ja richtig. Diese wird ja 2009 günstiger.

Ich habe diese Verträge gerade erst verschickt, natürlich noch mit dem für 2008 gültigen Beitragssatz. Was würdest du in diesem Fall tun?
In welcher Eigenschaft stellst Du denn an wen Rechnungen, in denen die KSA Inhalt ist?

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Alt 14.10.2008, 12:10   #5
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
@copy

Das tut hier zwar eigentlich nichts zur Sache, aber es ist ja auch kein Geheimnis:

Unsere Kunden sind Privatpersonen (Brautpaare) an die ich Künstler und andere Hochzeitsdienstleister vermittle. In diesem Fall muss ich als Vermittler die KSA tragen. Das wurde auch gleich in den Verträgen mit erwähnt (festgelegt ist es ja vom Staat).
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2008, 11:09   #6
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Zitat:
Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
@copy

Das tut hier zwar eigentlich nichts zur Sache,
Du hast Recht. Ich hatte nur die ganze Zeit Deinen Parallelthread im Kopf. Das wäre zum Beispiel ein Grund, aus einem Vertrag auszusteigen: wenn der Auftraggeber versucht, die KSA auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Denn dies ist nach dem SVG und dem KSVG nicht rechtmäßig.

Noch mal zur Ausgangsfrage: Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, schriftlich machen.

copy
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Alt 16.10.2008, 11:21   #7
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Und reicht dann ein externes Blatt als Ergänzung oder noch mal der ganze Vertrag?

Welche Möglichkeit gäbe es sonst noch? Ich meine, ich habe die Verträge gerade erst unterschrieben zurück bekommen. Das kommt doch total blöd, die jetzt noch mal rauszuschicken? Außerdem ist die KSA ja was, was ich gar nicht selbst bestimmen darf, sondern eh vom Gesetz her fest geregelt ist. Also selbst, wenn 2009 noch die 4,9% im Vertrag stehen, darf ich trotzdem nur 4,4% nehmen.
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.10.2008, 13:51   #8
TP-Senior
 
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Kann mir hier niemand etwas dazu sagen?
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