Sicher, auch mündliche Verträge sind Verträge. Bleibt halt immer das Problem der Beweisbarkeit im Streitfall. Auf der sicheren Seite bist Du nur mit dem oben beschriebenen Verfahren.
Bezieht sich dieses "Erniedrigung eines von einer Agentur für einen Dienstleister an eine Behörde zu zahlenden Beitragssatzes" auf die KSA?
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