Eine Rechnung i.S.v. § 14 UStG ist nur bei unternehmerischen Kunden auszustellen. Eine "Quittung" hingegen auch bei Privatkunden.
Gruß
Sven
Hallo. Für meinen neuen Online-Shop möchte ich die Zahlungsarten Vorkasse, Paypal und Nachnahme anbieten. Da meine Kunden ausschließlich Privatpersonen sind, stellt sich mir die Frage ob ich verpflichtet bin eine Rechnung zu stellen? Eine Bestätigung per E-Mail dass die Bestellung eingegangen ist und das Geld eingegangen ist, ist schon notwendig oder?
Eine Rechnung i.S.v. § 14 UStG ist nur bei unternehmerischen Kunden auszustellen. Eine "Quittung" hingegen auch bei Privatkunden.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Muss eine Quittung ausgestellt werden und wenn ja reicht es diese per E-Mail zu schicken?
Kann mir hier niemand etwas dazu sagen?
Muss die Quittung denn überhaupt unterschrieben werden, sie hat ja nichts mit dem Steuerrecht zu tun und sagt aus, dass Leistung und Gegenleistung erbracht wurden und somit beide quitt sind.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Es handelt sich um einen Onlineshop. Muss die Quittung also dann dem Päckchen beigelegt werden?
Du musst Endkunden nicht automatisch eine Rechnung schreiben - auf Verlangen aber schon.
Versetz dich in die Lage deiner Kunden und überlege ob die gesteigerten Wert auf eine Rechnung legen könnten...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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