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Thema: Vorkasse, Paypal, Nachnahme

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Vorkasse, Paypal, Nachnahme

    Hallo. Für meinen neuen Online-Shop möchte ich die Zahlungsarten Vorkasse, Paypal und Nachnahme anbieten. Da meine Kunden ausschließlich Privatpersonen sind, stellt sich mir die Frage ob ich verpflichtet bin eine Rechnung zu stellen? Eine Bestätigung per E-Mail dass die Bestellung eingegangen ist und das Geld eingegangen ist, ist schon notwendig oder?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Eine Rechnung i.S.v. § 14 UStG ist nur bei unternehmerischen Kunden auszustellen. Eine "Quittung" hingegen auch bei Privatkunden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Muss eine Quittung ausgestellt werden und wenn ja reicht es diese per E-Mail zu schicken?

  4. #4
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Kann mir hier niemand etwas dazu sagen?

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Sternchen3 Beitrag anzeigen
    Muss eine Quittung ausgestellt werden
    Hallo?

    Ja, muss. Hat Sven bereits geschrieben:

    "Eine "Quittung" hingegen auch bei Privatkunden."

    Was ist denn daran unklar?

    und wenn ja reicht es diese per E-Mail zu schicken?
    Wie willst Du denn per E-Mail eine unterschrieben Quittung versenden?

    cop

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Muss die Quittung denn überhaupt unterschrieben werden, sie hat ja nichts mit dem Steuerrecht zu tun und sagt aus, dass Leistung und Gegenleistung erbracht wurden und somit beide quitt sind.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Es handelt sich um einen Onlineshop. Muss die Quittung also dann dem Päckchen beigelegt werden?

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Du musst Endkunden nicht automatisch eine Rechnung schreiben - auf Verlangen aber schon.

    Versetz dich in die Lage deiner Kunden und überlege ob die gesteigerten Wert auf eine Rechnung legen könnten...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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