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Thema: Ausstieg aus mündlichem Auftrag

  1. #1
    TP-Junior astihome macht alles soweit korrekt
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    Ausstieg aus mündlichem Auftrag

    Hallo!

    Ich bräuchte mal eine kleine Hilfestellung zu meinem Problem. Kurz zu mir, ich bin freiberuflicher Web-Programmierer und habe vor mehreren Monaten einen Auftrag angenommen, der jetzt immer mehr zu einem zeitlichen Problem wird.
    Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wurde mündlich geschlossen, darüber hinaus wurde ein Pflichtenheft mit allgemeinen Aussagen aufgesetzt und eine Anzahlung seitens des Auftraggebers geleistet. Es wurde kein zeitliches Limit festgelegt und auch (leider) keine konkreteren Angaben zum Ablauf des Projektes.

    Seit Auftragsbeginn hängen wir nun immer noch am Layout/Design rum. Am Anfang hatte ich zweimal Anfangslayout erstellt, danach gefiehl im das alles nicht und ließ eines in Auftrag geben. Jetzt sind wir mittlerweile schon der vierten Version des Layouts vom AG. Jedesmal mussten natürlich auch die Anfang erstellten Eingabeformulare neu formatiert werden. Dies kostet viel Zeit und mittlerweile auch Geld. Das Problem ist nun das ich schon längst weiter sein wollte, sprich beim Coding und der DB, zum anderen hatte ich dem AG am Anfang ein Angebot unterbreitet das recht günstig war. Jetzt ist es so, das ich absolut gar keine Lust habe so weiter zu machen, da auch noch andere Aufträge warten und der AG sich zu allem Überfluss wie ein Boss aufspielt.

    Ich hatte ihm angeboten, den Auftrag anderweitig zu vergeben aber darauf reagierte er mit Paragraphen wegen Nichterfüllung und kam auch gleich mit rechtlichen Schritten, wegen Vertrag zwischen AN und AG. Nun zu meinen Fragen: Muss ich mir sowas gefallen lassen und wie komme ich aus dem Auftrag raus ohne das ich einen RA einschalten muss.

    Danke im Vorraus

  2. #2
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    Zitat Zitat von astihome Beitrag anzeigen
    Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wurde mündlich geschlossen, darüber hinaus wurde ein Pflichtenheft mit allgemeinen Aussagen aufgesetzt und eine Anzahlung seitens des Auftraggebers geleistet. Es wurde kein zeitliches Limit festgelegt und auch (leider) keine konkreteren Angaben zum Ablauf des Projektes.
    Und was stand dann drin, in dem Pflichtenheft? Das sind ja normal genau die Dinge, die da rein gehören.

    Nun zu meinen Fragen: Muss ich mir sowas gefallen lassen und wie komme ich aus dem Auftrag raus ohne das ich einen RA einschalten muss.
    So einfach kommst Du ohne Mühe nicht raus, aus dem Vertrag. Und wenn Dein Vertragspartner auf stur schaltet und Dich nicht aus dem Vertrag entlassen will, solltest Du auf jeden Fall professionellen rechtlichen Rat einholen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior astihome macht alles soweit korrekt
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    @copy

    In dem Pflichtenheft standen eigentlich nur 3 Dinge/Schritte drinne die allgemein formuliert wurden, wie z.b. Erster Punkt: Erstellung Layout/Design. Eben allgemeine Aussagen. Dadurch kann es eben auch bis Pflaumenpfingsten dauern . Es kann aber auch nicht sein das man jedesmal einen RA einschalten soll oder muss. Wenns mir reicht melde ich das Gewerbe ab...

  4. #4
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    Zitat Zitat von astihome Beitrag anzeigen
    Wenns mir reicht melde ich das Gewerbe ab...
    Dadurch kommst Du nicht aus Deinen vertraglichen Verpflichtungen heraus!

    Es kann aber auch nicht sein das man jedesmal einen RA einschalten soll oder muss.
    Das muss man in so einem Fall halt, wenn man keinen ordentlichen Vertrag aufsetzt. Ganz ehrlich: Selbst schuld.

    Ihr solltet Euch zusammensetzen und den weiteren Ablauf des Projektes genau definieren. Da hilft Dir nicht mehr aus den Problemen raus, die Du schon hattest, aber Du solltest wenigstens dafür sorgen, dass es jetzt ordentlich weitergeht.

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