Hellas zusammen
nachdem in den letzten Tagen ein Wordpress-Plugin zu Abmahnungen geführt hat, weil es nicht das Double-Opt-In-Verfahren unterstützt (bzw. umgangen) hat (siehe hier), frage ich mich ob die ganzen "Schicke diesen Link an Freunde weiter"-Funktionalitäten rechtlich problematisch sein könnten.
Ich meine damit z.B. die Buttons von addthis.com oder seitzeichen.de. Die bindet man auf die eigene Seite ein und der Besucher kann ganz einfach eine E-Mail an eine beliebige E-Mail-Adresse mit dem Link zu der Seite schicken. Der Empfänger bekommt dann ungefragt eine E-Mail mit einem Link, was locker als Spam durchgehen könnte.
Zum einen frage ich mich das, weil ich auf meinem Blog auch so einen Button hab.
Zum anderen, weil ich überlege eine neue Spielerei umzusetzen, auf der ein "personalisierter" Link erstellt werden kann. Schön wäre es dann natürlich diesen Link mit ein paar Klicks an jemanden per E-Mail schicken zu können.
Natürlich will ich keine Rechtsberatung (wo simmer denn hier).
Ne, Moment, den Hinweis, dass es keine Rechtsberatung ist müsst Ihr an Eure Antworten hängen
Danke!
Grüße vom Griechen,
Cybergreek!
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