Dafür gibt es leider keine klare Regelung. Solange Du die Ware in einer Art prüfst, wie es auch im Laden möglich wäre, darf der Händler Dir den Betrag nicht kürzen. Das öffnen der Packung einhergehend mit der Zerstörung der Herstellerversiegelung geht aber wohl klar über diese Definition heraus.


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