moin auch
genau so isses: eine GbR ist eben keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft.
Tritt im Außenverhältnis (also gegenüber Kunden, Lieferanten ... aber auch dem Finanzamt) auf wie ein Einzelunternehmen, mit allen Rechten und Pflichten
Steuerpflichtig ist also der Gewinn der Firma, und der wird wahlweise per EÜR oder Bilanz ermittelt. Und der ergibt sich (grob gesagt) aus der Differenz zwischen Umsatz und betrieblichen Kosten.
Ob ihr eure privaten Entnahmen dabei als "Vergütung", Gehalt oder Marzipankartoffel tituliert interessiert nicht - es sind nämlich eben keine "betrieblichen Kosten"
anders bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH): da könnt ihr euch u.U. selber als Geschäftsführer einstellen (mit gesetzlicher Sozialversicherung) und die Brutto-"Lohn"kosten als betriebliche Ausgaben abrechnen ... aber eben dann auch mit allen anderen Konsequenzen einer Kapitalgesellschaft


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