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Thema: Beteiligungen der Gesellschafter an der Gbr

  1. #1
    TP-Junior Doomdayer macht alles soweit korrekt
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    Beteiligungen der Gesellschafter an der Gbr

    Hiho an Alle!
    Ich Plane derzeit mit einem Freund ein kleines Projekt, welches wir als Gbr betreiben möchten.
    Wir haben uns jetzt schon eine lange Zeit aus allerhand Quellen informiert aber einiges ist noch übriggeblieben.
    Daher hoffe ich, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

    Es geht um folgendes:
    Im Gesellschaftsvertrag wird ja u.a. geregelt zu welchen Teilen die Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind und dementsprechend würden sich ja auch die Gewinn- und Verlustbeteiligungen ergeben (obwohl diese noch einmal gesondert im Vertrag festgehalten werden).
    Desweiteren können Vergütungen festgelegt werden, welche und das ist das wichtige, als Aufwand der Gesellschaft zu verstehen sind.

    So nun meine These und Frage:
    Kann man die direkte Gewinnbeteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen nicht weglassen/auf ein minimum senken und die Vergütungen hinaufsetzen, um so den Gewinn der Gesellschaft (der Gesellschaft direkt) zu senken?
    Sinn des ganzen wäre unter der 50.000€ Gewinngrenze der Bilanzierungspflicht zu bleiben.

    Oder kann es sein, dass das ganze nicht funktioniert, da das Vermögen ja irgendwie nicht Teil der Gesellschaft, sondern Teil der Gesellschafter ist?

    Hoffe mal auf Antworten
    mlg Florian

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch
    Zitat Zitat von Doomdayer Beitrag anzeigen
    Oder kann es sein, dass das ganze nicht funktioniert, da das Vermögen ja irgendwie nicht Teil der Gesellschaft, sondern Teil der Gesellschafter ist?
    genau so isses: eine GbR ist eben keine Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft.
    Tritt im Außenverhältnis (also gegenüber Kunden, Lieferanten ... aber auch dem Finanzamt) auf wie ein Einzelunternehmen, mit allen Rechten und Pflichten

    Steuerpflichtig ist also der Gewinn der Firma, und der wird wahlweise per EÜR oder Bilanz ermittelt. Und der ergibt sich (grob gesagt) aus der Differenz zwischen Umsatz und betrieblichen Kosten.

    Ob ihr eure privaten Entnahmen dabei als "Vergütung", Gehalt oder Marzipankartoffel tituliert interessiert nicht - es sind nämlich eben keine "betrieblichen Kosten"

    anders bei einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH): da könnt ihr euch u.U. selber als Geschäftsführer einstellen (mit gesetzlicher Sozialversicherung) und die Brutto-"Lohn"kosten als betriebliche Ausgaben abrechnen ... aber eben dann auch mit allen anderen Konsequenzen einer Kapitalgesellschaft

  3. #3
    TP-Junior Doomdayer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Marzipankartoffel
    Okay, besten dank jetzt hab ichs gerafft

    Vieeelen Dank für die schnelle Antwort und das um die Uhrzeit oO
    mlg
    Flo

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Doomdayer Beitrag anzeigen
    [...]und das um die Uhrzeit[...]
    allzeit bereit...

    oder einfach ein geringes Bedürfnis an Schlaf?
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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