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Servus zusammen,
In welche Nizza Klasse kommt ein Onlineshop für Bekleidung/Mode/Fashion
mit T-Shirts, Longslongsleeves,Sneaker,Boots usw. Name des Shop´s (Fantasiename) sollte als Wortmarke eingetragen werden.
Domain .com und .de sind schon registriert jetzt kommt noch der
Wortmarkeneintrag beim dpma. So nun jetzt meine Fragen:
1. Nizza Klasse 35 für Dienstleistung (Onlineshop-name) ok?
2. Nizza Klasse 25 möchte Shopname auch als Mode-Label (zwecks T-Shirt- Druck) verwenden ok?
3. Nizza Klasse 24 Bedruckte Textilien sind doch T-Shirts, Caps usw. ok?
sind diese 3 Klassen so OK???
BIG BIG THX!!!
cya
Geändert von underhill (27.10.2008 um 20:19 Uhr) Grund: rechtlicher Hinweis
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