In welcher Hinsicht denn? Wo liegen denn hier die arbeitsrechtlichen Bedenken? Es geht doch eher um Steuern und Sozialabgaben ...
Welches Problem denn? Ich sehe da gar keines. Wie wäre es ganz normal mit einer Abrechnung über die Lohnsteuerkarte, ggf. als kurzfristige Beschäftigung. Gerade für Schüler und Studenten ist das doch perfekt.Auf diese Problemstellung wird in der Fachliteratur kein Bezug genommen - Weil es schlicht verboten ist, oder weil noch niemand das Problem hatte?
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Vielen Dank für deine Antwort
Vielleicht bin ich ja betriebsblind geworden - 3 Bedenken habe ich aber noch: