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Thema: Projektbasierende Mitarbeit - Regelmäßig, aber nicht berufsmäßig. Rechtlicher Rahmen?

  1. #1
    haf
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    Projektbasierende Mitarbeit - Regelmäßig, aber nicht berufsmäßig. Rechtlicher Rahmen?

    Ich denke gerade über folgendes Arbeitsmodell nach:
    Die Mitarbeiter sind Schüler und Studenten, üben also die Tätigkeit nicht berufsmäßig aus(an Wochenenden/etc.). Es handelt sich um kreative Tätigkeiten, aber nichts, was im Katalog der freien Berufe steht. Die Arbeit wird durch Beteiligung am Gewinn des Projekts und /oder einen Pauschalbetrag entlohnt. Konkret gesagt geht es um die Lösung von Fragestellungen und die Verwirklichung/Organisation von Projekten. Meiner Meinung nach auf jeden Fall die Erbringung von Dienstleistungen höherer Art - Eben Nachdenken, Beraten und ein paar mit dem Projekt verwandte Tätigkeiten.
    Wie kann man dieses Modell arbeitsrechtlich korrekt in ein Unternehmen eingliedern? Oder ist eine Mitarbeit dieser Art von vorneherein arbeitsrechtlich garnicht zulässig, muss das Unternehmen also Arbeitnehmer anstellen und darf in dieser Weise Schüler/Studenten nicht beschäftigen?

    Folgendes ist mit zur Lösung eingefallen:
    Modell 1: Werkverträge, Schüler/Studenten üben Tätigkeit selbstständig aus
    -> Problem: Tätigkeit kann unter Umständen regelmäßig sein, aber immer in neuen Projekten und je nach Lust/Zeit. Ausserdem: Scheinselbstständigkeit?
    Modell 2: Minijob, für jedes Projekt ein neuer Arbeitsvertrag über kurzfristige Beschäftigung
    -> Problem: Ist das zulässig? Ausserdem kann Stundenenlohn auch mal sehr klein ausfallen Die Mitarbeiter machen das aber nicht berufsmäßig, sondern weil es ihnen Spaß macht.
    Modell 3: Minijob, dauerhaft.
    -> Problem: Regelmäßige Bezahlung kann nicht sichergestellt werden, da Auftragslage schwankt.

    Gibt es weitere Möglichkeiten? Gibt es anderweitige flexible Modelle projektbezogener Entlohnung? Das deutsche Arbeitsrecht kommt mir in dieser Hinsicht sehr starr vor.
    Auf diese Problemstellung wird in der Fachliteratur kein Bezug genommen - Weil es schlicht verboten ist, oder weil noch niemand das Problem hatte?
    Wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, wäre ich ihm äußerst dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    haf

  2. #2
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    Zitat Zitat von haf Beitrag anzeigen
    Gibt es weitere Möglichkeiten? Gibt es anderweitige flexible Modelle projektbezogener Entlohnung? Das deutsche Arbeitsrecht kommt mir in dieser Hinsicht sehr starr vor.
    In welcher Hinsicht denn? Wo liegen denn hier die arbeitsrechtlichen Bedenken? Es geht doch eher um Steuern und Sozialabgaben ...

    Auf diese Problemstellung wird in der Fachliteratur kein Bezug genommen - Weil es schlicht verboten ist, oder weil noch niemand das Problem hatte?
    Welches Problem denn? Ich sehe da gar keines. Wie wäre es ganz normal mit einer Abrechnung über die Lohnsteuerkarte, ggf. als kurzfristige Beschäftigung. Gerade für Schüler und Studenten ist das doch perfekt.

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  3. #3
    haf
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    Vielen Dank für deine Antwort

    Steuern und Sozialabgaben waren nicht das Problem - Die sind eben so zu zahlen, wie sie sind.
    Mittlerweile habe ich mich noch weiter eingelesen, mir also versucht, selbst zu helfen Vielleicht bin ich ja betriebsblind geworden - 3 Bedenken habe ich aber noch:

    - Dürfen Schüler in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten, oder nur in Minijobs?
    - Ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, auch wenn sie oft hintereinander erfolgt -> Projektarbeit. Also wäre der obige Sachverhalt u.U. ein erforderlicher Sachgrund?
    - Wie sieht das mit dem Lohnmodell aus? Ist es zulässig, das Entgelt wie in einem Werkvertrag von der gemeinschaftlichen Leistung abhängig zu machen, oder muss das erhaltene Entgelt in Arbeitsstunden umgerechnet werden, könnte da also z.B. jemand ggf. aufgrund von "Sittenwidrigkeit" klagen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von haf Beitrag anzeigen
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    Steuern und Sozialabgaben waren nicht das Problem - Die sind eben so zu zahlen, wie sie sind.
    Aber die sind halt mal so und mal so ...

    Mittlerweile habe ich mich noch weiter eingelesen, mir also versucht, selbst zu helfen Vielleicht bin ich ja betriebsblind geworden - 3 Bedenken habe ich aber noch:

    - Dürfen Schüler in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten, oder nur in Minijobs?
    Unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch in regulären Arbeitsverhältnissen.

    Zur kurzfristige Beschäftigung schau' mal hier:

    http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html
    http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsr...dung38587.html
    http://www.aok-business.de/minijobs-...urzfristig.php

    Bei den anderen beiden Fragen bin ich aber überfragt. Sooo genau kenne ich mich in der Materie dann doch nicht aus.

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