...kommt darauf an, was in dem ersten schreiben stand.
Hallo Forum,
habe letzte Woche einen Brief von der GEZ erhalten, dass ich auf ein Schreiben vom 23. 09. 2008 nicht geantwortet hatte und meine gesetzlichen Verpflichtungen prüfen solle, da man sonst mit Sanktionen droht.
(Was sollen denn das für Sanktionen sein?)
Sollte ich da generell antworten oder das Schreiben in die Tonne kloppen?
Grüße
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...kommt darauf an, was in dem ersten schreiben stand.
"Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."
Du bist zwar zur Auskunft verpflichtet, aber wenn du keine Geräte hast, oder bereits angemeldet hast, musst du nichts befürchten.
Zwangsweise in geschlossene Geschäftsräume (offene Verkaufsräume wollte ich damit ausschliessen) eindringen, darf auch niemand.
Wenn du nett bist, kannst du ein Antwortschreiben unfrei zurückschicken
Ist da nicht sogar ein Rückumschlag bei?
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass man betriebsbereite Rundfunkgeräte anmelden muss.
Gruss Guin
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Oki, dann schicke ich lieber mal etwas zurück und sage, dass ich nichts habe (evtl. nen laptop, aber seit 10. oktober habe ich kein i-net anschlsus mehr)
theoretisch könnte ich aber über das schulnetz ins internet, naja![]()
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Hm, das mit dem Computer würde ich evtl dann lieber weglassen.
Diese gelten zur Zeit als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und sind abgabenmäßig wie ein Radio zu behandeln.
Ob Internet vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle. (Stichwort: DVB-T/-S, Radio, ...)
Gruss Guin
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geht klar
danke übrigens für die schnellen antworten
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