Die Band x sollte vielleicht doch besser direkt zum Anwalt gehen ;-)
Ich denke das kommt auch ganz darauf an was in dem Vertrag genau drinsteht. Da kann schon ein kleines Wort entscheidend sein...
Hallo,
nehmen wir an, die Band x hat einen Managementvertrag, indem es heißt, dass die Band 20% vom Netto aller ihrer zusätzlichen Einnahmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit stehen (wie hier Verlagsvorschüsse) an das Management abführen muss.
Nun nehmen wir an, die Band x bekommt von einem Verlag keinen Geldbetrag, sondern der Verlag stellt der Band x (schriftlich fixiert)als Gegenleistung für Verwertungsrechte ein Studio „kostenlos zur Verfügung“.
Kann das Management aus Leistung – es ist ja kein Geld geflossen – eine geldwerte Summe berechnen, die sie von der Band einfordern kann? Bspw. aus Berechnung / Veranschlagung des Geldwertes der Studionutzung?
Was heißt hier „geldwerte Leistung“?
Vielen Dank,
Timo
Die Band x sollte vielleicht doch besser direkt zum Anwalt gehen ;-)
Ich denke das kommt auch ganz darauf an was in dem Vertrag genau drinsteht. Da kann schon ein kleines Wort entscheidend sein...
Geldwerte Leistung heißt in dem Fall: Die Band hat zwar kein Geld bekommen, dafür aber eine Leistung, für die sie anders x Euro hätte bezahlen müssen. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug
Denke es bestehen nicht die schlechtesten Chancen für den Manager, die Forderungen durch zu bekommen. Zwar könnt Ihr das ganze gerne durch einen Anwalt prüfen lassen. ABER: Bevor Ihr hier rechtlich vorgeht, bitte zwei Dinge bedenken:
1) Ein Anwalt kostet auch erst mal kräftig Geld und die Chancen den Fall zu gewinnen sehe ich sicher nicht bei 100%.
2) Ich denke mit dem Management besteht ein längerfristiger Vertrag. Habt Ihr viel von der Beziehung mit dem Manager? Der Beziehung tut ein Rechtstreit sicher nicht gut.
Was meinst Thomas mit "kräftig Geld"?
Ich denke eine Erstberatung sollte man zwischen 100,- und 200,- hinbekommen.
(Vorher fragen)
"Sachbezüge" gelten für Sozial-, Steuer- oder Arbeitsrecht!!! (hier ZivilR)
Es kommt maximal ein Tausch zwischen Verlag und Band in Frage.
Gegebenenfalls nur eine unspezifische Förderung ohne wirklichen Entgeltcharakter, d.h. die Förderung wurde nicht auf Hinblick der Verwertungsrechte abgeschlossen.
Wenn man allerdings unterstellt, es handelt sich um einen Tausch, dann berücksichtigt bitte auch, was "20% vom Netto der Einnahmen" heißt.
Wenn ihr den Vertrag nicht in der Form mit dem Verlag geschlossen hättet, hättet ihr euch das Studio mieten müssen. Dies wären Betriebsausgaben gewesen, welche ihr wiederum von euren Einkünften abziehen könntet.
So oder so ein Null-Summen-Spiel.
Meine Meinung: Wenn ihr als Band wenig rechtlichen Background habt und euer Manager umso mehr, dann ist eine rechtliche Beratung zwingend, um der Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden, zu entgehen.
Wenn beide Parteien keinen rechtlichen Background haben, dann umso mehr, weil es sonst aufgrund falscher Vorstellungen gaanz böse Überraschungen geben kann, weil es keiner vorhergesehen hat!
Der Link zu den Sachebzügen war zur Verdeutlichung der grundlegenden Fragestellung. Dass es sich dort um das Arbeitsrecht handelt ist mir klar, aber es ging ja auch um die grundlegende Frage, was man darunter versteht.
Der Theorie mit dem Nullsummenspiel kann man so nicht zustimmen. Wird unter Einnahmen im Vertrag mit dem Management Gewinn oder Umsatz gemeint? Wenn letzteres gemeint ist (geht aus dem Ursprungsposting nicht klar hervor), dann ist es sicher kein Nullsummenspiel.
Die rechtliche Beratung sollte man besser vor Vertragsunterzeichnung zu Rate ziehen, und nicht, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...
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