Ist doch prima.
Du hast vom (Nutzungs)Rechteinhaber ein (eingeschränktes) Nutzungsrecht bekommen – musst aber auf jeden Fall den Urheber nennen. Oder, wenn Du etwas verändert hast, darauf hinweisen, dass diese Änderungen nicht vom Urheber stammen.Und wieder mit dem abschließenden Text:
"Entsprechend meines Hinweises vom 18.08.2008 unterliegt Ihre Veröffentlichung aber in jedem Fall der Pflicht der Urhebernennung bzw. der Pflicht der Nennung als nicht vom Urheber herrührend, soweit Änderungen vorgenommen werden."
Bin ich nun trotzdem noch auf die Antwort vom Urheber angewiesen oder reicht das einfache Nutzungsrecht, welches ich vom Inhaber der Nutzungsrechte bekommen habe?
Urheber heißt nur Urheber.Als Urhebernennung verstehe ich die Angabe der Quellen und Rechteverteilung.
Es gibt kein Copyright in Deutschland, sondern eben das Urheber- und die Nutzungsrechte. Und wer das Nutzungsrecht hat, musst Du nicht angeben. Sondern eben nur den Urheber. Bzw., wenn Du etwas verändert hast ... (s.o.)Zum Beispiel:
"Das Copyright [Material] liegt bei [Institution] und die Nutzungsrechte hält das Bundesministerium [Amt].
Das Copyright dieser Software hält [Autor]."
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