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Thema: Urhebernennung, was beachten?

  1. #1
    TP-Junior diddy macht alles soweit korrekt
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    Urhebernennung, was beachten?

    Hallo Recht & Co Freunde,
    zum Urheberrecht habe ich im Internet allerhand gefunden. Allerdings sind mir einige amtsdeutsche Informationen unklar. Bis jetzt habe ich auch noch keine fremden Materialien benutzt und musste daher nicht auf fremde Rechte achten. Das ist für mich Neuland.

    Im jetzigen Projekt ist es aber doch erforderlich, um Erlaubnis zu bitten.
    Im Antwortsschreiben waren dann folgende Ausschnitte zu lesen.

    <Auschnitt>
    "Das [Institution] besitzt die Urheberrechte an [worum es geht] ..., die Nutzungsrechte hält das Bundesministerium des Innern ...

    Gerne räume ich Ihnen ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht ein, zur ...

    Ich weise dazu ausdrücklich auf die bei Veröffentlichung bestehende Pflicht der Urhebernennung bzw. auf die Pflicht der Nennung als nicht vom Urheber herrührend hin. Den vollständig wiederzugebenden Urhebervermerk erfragen Sie bitte beim Urheber."
    <Ende des Ausschnitts>

    Vom Urheber habe ich nach 2 Anfragen noch keine Antwort und vom Bundesministerium als Inhaber der Nutzungsrechte wurde mir auf eine erneute Anfrage zwecks Bilder und Grafiken mitgeteilt, dass ich auch diese benutzen darf.

    Und wieder mit dem abschließenden Text:
    "Entsprechend meines Hinweises vom 18.08.2008 unterliegt Ihre Veröffentlichung aber in jedem Fall der Pflicht der Urhebernennung bzw. der Pflicht der Nennung als nicht vom Urheber herrührend, soweit Änderungen vorgenommen werden."

    Bin ich nun trotzdem noch auf die Antwort vom Urheber angewiesen oder reicht das einfache Nutzungsrecht, welches ich vom Inhaber der Nutzungsrechte bekommen habe?

    Als Urhebernennung verstehe ich die Angabe der Quellen und Rechteverteilung.

    Zum Beispiel:

    "Das Copyright [Material] liegt bei [Institution] und die Nutzungsrechte hält das Bundesministerium [Amt].
    Das Copyright dieser Software hält [Autor]."

    Hat jemand Erfahrung damit oder gibt es hier noch irgend welche Stolperfallen?

    Mfg
    diddy

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von diddy Beitrag anzeigen

    Vom Urheber habe ich nach 2 Anfragen noch keine Antwort und vom Bundesministerium als Inhaber der Nutzungsrechte wurde mir auf eine erneute Anfrage zwecks Bilder und Grafiken mitgeteilt, dass ich auch diese benutzen darf.
    Ist doch prima.

    Und wieder mit dem abschließenden Text:
    "Entsprechend meines Hinweises vom 18.08.2008 unterliegt Ihre Veröffentlichung aber in jedem Fall der Pflicht der Urhebernennung bzw. der Pflicht der Nennung als nicht vom Urheber herrührend, soweit Änderungen vorgenommen werden."

    Bin ich nun trotzdem noch auf die Antwort vom Urheber angewiesen oder reicht das einfache Nutzungsrecht, welches ich vom Inhaber der Nutzungsrechte bekommen habe?
    Du hast vom (Nutzungs)Rechteinhaber ein (eingeschränktes) Nutzungsrecht bekommen – musst aber auf jeden Fall den Urheber nennen. Oder, wenn Du etwas verändert hast, darauf hinweisen, dass diese Änderungen nicht vom Urheber stammen.

    Als Urhebernennung verstehe ich die Angabe der Quellen und Rechteverteilung.
    Urheber heißt nur Urheber.

    Zum Beispiel:

    "Das Copyright [Material] liegt bei [Institution] und die Nutzungsrechte hält das Bundesministerium [Amt].
    Das Copyright dieser Software hält [Autor]."
    Es gibt kein Copyright in Deutschland, sondern eben das Urheber- und die Nutzungsrechte. Und wer das Nutzungsrecht hat, musst Du nicht angeben. Sondern eben nur den Urheber. Bzw., wenn Du etwas verändert hast ... (s.o.)

    copy

  3. #3
    TP-Junior diddy macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy,
    danke für Deine Antwort.

    Also gebe ich nur den Urheber mit seiner vollen Adresse an.

    Da ich ja nun vom (Nutzungs)Rechteinhaber ein (eingeschränktes) Nutzungsrecht bekommen habe stellt sich mir die frage, ob ich weiterhin auf ein Antwortschreiben vom Urheber warten muß. Oder brauche ich da nicht weiter betteln?

    Das Material verändere ich nicht. Ist aber eventuell ein Datum mit den letzten Stand der Dinge angebracht? Es kann ja sein, dass Veränderungen vom Nutzungsrechteinhaber vorgenommen werden die mir erst später bekannt werden.

    Mfg
    diddy

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