Wenn er ausgewiesen hat, dass er auf fremde Rechnung handelt kann er m. E. nicht in Regress genommen werden.
Hallo,
angenommen ein Handelsvertreter mit Inkassobefugnis verkauft Eintrittskarten auf fremder Rechnung. Im Rechnungskopf ist die Firma des Veranstalters angegeben (+ die anderen üblichen Sachen die rechtlich für eine Rechnung vorgeschrieben sind), als Kontaktdaten (Tel, Fax, Email ist der Handelsvertreter genannt). Der Veranstalter hat seinen Sitz im EU-Ausland.
Vor der Veranstaltung zahlt der Handelsvertreter die Einnahmen (abzgl. seiner Provision) an den Veranstalter aus.
Was passiert nun wenn die Veranstaltung abgesagt wird und die Kunden vom Handelsvertreter das Geld zurück haben wollen (der ja keines mehr hat)? Der Handelsvertreter wird nun die Kunden an den EU-Veranstalter verweisen, was aber wenn dieser nicht zahlt? Haftet der Handelsvertreter gegenüber den Kunden für den nicht zahlenden Auftraggeber?
Wenn er ausgewiesen hat, dass er auf fremde Rechnung handelt kann er m. E. nicht in Regress genommen werden.
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