Die Frist beginnt mit der Beauftragung (Auftragsbestätigung).
Die Beauftragung enthebt nicht den Widerruf, dieses müsste man sich extra erklären lassen, außer es handelt sich bsp. um eine Leistung, die als Download zugänglich ist, dann gilt der Download als vorzeitige Beauftragung. Genau so verhält es sich auch, wenn eine Website schon genutzt wird.
Rückgabe bezieht sich hierbei auf die Nutzungsrechte, denn mehr kauf ein Kunde idR ja nicht.
Texte, Grafiken usw. dürfen dann auch nicht mehr verwendet werden.


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