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Thema: Widerruf bei Dienstleistung

  1. #1
    TP-Junior dtail macht alles soweit korrekt
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    Widerruf bei Dienstleistung

    Hallo Leute,

    ich hab eine Frage, die ich mir leider nicht aufgrund der vielen (in anderen Sachen sehr hilfreichen) FAQs erklären konnte.
    Ich habe ja als Unternehmen die Pflicht ein Widerrufsrecht auf meine Ware zu geben. Wie sieht, dass aus wenn meine Ware in der Herstellung von Programmen und Webseiten besteht.

    Wann begint diese Frist falls überhaupt vorhanden?
    Was umfasst das Zurückgeben der bereits erhaltenen Leistungen?

    Laut BGB §312d heißt es ja
    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    Bedeutet dies, dass der Kunde gar nichts mehr widerrufen kann, sobald er mir den Auftrag schriftlich erteilt hat, etwas zu programmieren?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  2. #2
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Die Frist beginnt mit der Beauftragung (Auftragsbestätigung).
    Die Beauftragung enthebt nicht den Widerruf, dieses müsste man sich extra erklären lassen, außer es handelt sich bsp. um eine Leistung, die als Download zugänglich ist, dann gilt der Download als vorzeitige Beauftragung. Genau so verhält es sich auch, wenn eine Website schon genutzt wird.
    Rückgabe bezieht sich hierbei auf die Nutzungsrechte, denn mehr kauf ein Kunde idR ja nicht.
    Texte, Grafiken usw. dürfen dann auch nicht mehr verwendet werden.
    Gruß Mark

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  3. #3
    TP-Junior dtail macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort erstmal.

    Das heißt, wenn sich der Kunde 2 Wochen nach Auftragsbestätigung entscheidet, er brauchts doch nicht mehr, die Ware aber noch nicht fertig gestellt ist, hab ich einen Anspruch darauf, meine schon getätigten Arbeitsstunden ausbezahlen zu lassen?
    Wie genau müsste man so was dann berechnen, wenn man im vorne rein nur eine Fixsumme für das fertige Produkt festgemacht hat?

  4. #4
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Wieso hier nun eine Teil bekommen? Es geht ja nicht um eine Vertragskündigung, sondern um einen Widerruf.
    Solltest Du nun schon 14 zuvor beginnen, ohne eine Bestätigung, arbeitest Du auf unternehmerisches Risiko.

    Jedoch ... ein Widerrufsrecht haben es nur Privatkunden und Webdesign und Programmierung wird wohl idR an gewerbliche Kunden gerichtet sein, oder.
    Gruß Mark

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  5. #5
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    Das Widerrufsrecht besteht auch bei Privatkunden auch nur bei Fernabsatzverträgen. Also auch nicht pauschal..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  6. #6
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    Wenn Du bei Privatkunden an der Stelle sicher sein willst: Beginne erst mit der Arbeit wenn die Widerrufsfrist rechtsgültig abgelaufen ist (also die nötige Zeitdauer ab dem Tag gerechnet, an dem der Kunde rechtsgültig belehrt wurde). Ansonsten ist ein Widerruf Dein unternehmerisches Risiko, da kannst Du auch keine Teilforderung stellen.

  7. #7
    TP-Junior dtail macht alles soweit korrekt
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    danke für die antworten. Leider ist mir immer noch nicht ganz ersichtlich, was der Absatz

    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
    bedeutet.

    Meines Verstädnnisses nach, bedeutet dies doch, dass das Widerrufsrecht erlischt, in dem Moment wo ich überhaupt mit der Arbeit anfange, solange ich dies auf Veranlassung des Kunden tue (was ja normal ist, da wenn ich für den Kunden arbeite dies nur tu, solange er es will )?

  8. #8
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    Nein, nur dann, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

  9. #9
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    Wenn der Kunde Ausdrücklich den sofortigen Beginn erwünscht hat, dann erlischt es.
    Ich würde folgendermaßen Vorgehen: Bei den Verträgen noch einen Unterabsatz in ungefähr folgender Art und Weise hinzufügen:

    "Hiermit beauftrage ich, daß mit der Dienstleistung unverzüglich begonnen wird. Ich nehme zur Kenntnis, daß damit mein 14tägiges Widerrufsrecht gemäß §312d Absatz 3 Nr. 2 BGB erlischt.

    Datum Unterschrift"
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    -Dieter Nuhr

  10. #10
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    Zitat Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
    Wenn der Kunde Ausdrücklich den sofortigen Beginn erwünscht hat, dann erlischt es.
    Nur wenn der Kunden zugestimmt hat, dass er dafür auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

    So eine Klausel pauschal einzufügen halte ich wieder für gefährlich.

  11. #11
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Deswegen als Speraten Teil (am besten unter die eigentliche Vertragsunterschrift), daß der Kunde diese Klausel noch mal extra durch unterschrift bestätigen muss. So war das gemeint.
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    -Dieter Nuhr

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